Diskussion:Wasserregal

Letzter Kommentar: vor 13 Jahren von 217.233.37.97 in Abschnitt Belege?

Belege? Bearbeiten

Hier fehlen mir Belege, nicht um der Belege willen, sondern weil ich am Inhalt des Artikels zweifle. Was genau soll denn Inhalt des Wasserregals (= königlichen Wasserrechts) gewesen sein? Auf welcher Rechtsgrundlage soll es beruht haben? In den ronkalischen Gesetzen war es meines Wissens nicht enthalten, vgl. den Artikel: Regal. Die schiffbaren Flüsse wurden als regal betrachtet, ja, weil sie Verkehrswege waren. Schiffbar waren natürlich nach damaligen Maßstäben auch kleine Flüsse, die heute nicht als schiffbar gelten. Zum Teil galten schon floßbare Flüsse als regal. Hierzu weiß ich aber auch keine Rechtsgrundlage. Aber das Wasser als solches? Bäche? Quellen? Deren Regalität scheint mir sehr zweifelhaft. Die Regalität unterirdischen Wassers mag als Teil des Bergregals gegolten haben; aber auch darüber weiß ich nichts. Belege wären also nicht schlecht. Matthias217.233.37.97 12:13, 2. Aug. 2010 (CEST)Beantworten