Diskussion:Wasserdichtigkeit

Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von Itu in Abschnitt wasserfest

Schutzarten Bearbeiten

Habe im Abschnitt "technische geräte" schutzklasse durch schutzart ersetzt, da ja der link auch auf Schutzart verweist und nicht auf Schutzklasse.Ausserdem die spanne der schutzarten um die 0 erweitert(kein besonderer schutz).

30 M und IPX7 Bearbeiten

Verstehe ich das richtig: x Meter bedeutet eine Minute in x Meter Tiefe oder x Minuten in 1 Meter Tiefe? IPX7 bedeutet bei kleinen Geräten 30 min in 1 m Tiefe, d.h. 30 m und IPX7 entsprechen sich dann? --Langläufer 17:20, 8. Jan. 2008 (CET)Beantworten

Zelte Bearbeiten

Gerade im Zusammenhang mit Zelten o.Ä. wird auch von Wasserdichtigkeit gesprochen (meist im Zusammenhang mit der Wassersäule, in dem Artikel wird auch auf diesen hingewisen.). Hier findet man dann allerdings nichts dazu, lediglich Kleidung - wo aber eher auf Imprägnierung hingewiesen wird. Kurz: Es fehlt (aus persönlicher Sicht) eine Angabe wie "Zelte sind ab 1500mm Wassersäule wasserdicht." --Makkonen 10:24, 24. Jun. 2008 (CEST)Beantworten

Die ISO Norm 811 beschränkt sich nicht nur auf Kleidung sondern umfasst auch technische Textilien (Zeltplanen, Regenschutz etc.). Wichtig ist, dass bei Werbeaussagen zur Wasserdichtigkeit auf die Norm Bezug genommen wird. --212.184.137.225 13:03, 5. Aug. 2010 (CEST)Beantworten

Meterangaben, DIN und Gesetze Bearbeiten

Ja was denn nun? "30m bedeuten laut DIN ..." , man findet es auf jeder Uhr, aber ist "gesetzlich nicht erlaubt"? Ich dachte DIN ist sowas wie Gesetz? Oder geht es nur um Werbeaussagen? Kann das mal jemand klären! --Langläufer 10:37, 24. Jun. 2008 (CEST)Beantworten

Streng genommen ist die DIN eine Norm, also eine Verabredete Einheit... das eine DIN per Gesetz nicht erlaubt ist habe ich allerdings auch noch nicht gehört. Ich hoffe jemand kennt sich damit aus. --Makkonen 11:32, 24. Jun. 2008 (CEST)Beantworten

Soweit ich informiert bin wurde die Angabe im "m" von einem Gericht als irreführende Werbung angesehen. Ein Uhrenhersteller hat eine Klage verloren weil auf Ihren Uhren (wie auf fast allen Uhren) die Angabe 30m Wasserdicht zu finden war. Dies bedeutet ja wie hier im Wikipedia Artikel richtig erklärt nicht das man damit bis 30m tief tauchen darf - also ist diese "Werbeaussage" irreführend. [1]

Dann sollten wir den Artikel nun so umschreiben, dass sie dem Urteil gerecht wird. --Langläufer 20:54, 29. Jun. 2008 (CEST)Beantworten
Kenne zwar die entsprechende DIN nicht, aber die Tiefenangaben passen physikalisch nicht zu den Druckangaben. Ein Durck von 5bar herrscht in einer Tiefe von 40m. 1bar Luftdruck + 1bar Wasserdruck alle 10 Meter. Oder handelt es sich um eine Angabe relativ zum Luftdruck???
MfG Schweineadler 11.05.2010 (nicht signierter Beitrag von 193.41.37.3 (Diskussion | Beiträge) 13:49, 11. Mai 2010 (CEST)) Beantworten
Das steht doch klar im Artikel:
Die Meter-Angabe bezieht sich nicht auf eine Tauchtiefe, sondern auf den Prüfdruck, welcher im Rahmen der Wasserdichtigkeitsprüfung angewendet wurde. (ISO 2281) Laut einem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main handelt es sich bei Prüfdruckangaben in Metern um bewusst irreführende Werbeaussagen.[1] Diese Angaben sind daher nicht erlaubt. Stattdessen sind Angaben wie „wasserdicht bis 3 atm“ oder „wasserdicht bis 3 bar“ zu verwenden.
Wir sollten das aber nicht entfernen, da es auf vielen Uhren (denen das Urteil des OLG Frankfurt ziemlich egal ist) immer noch draufsteht. Gruß --Cvf-psDisk+/− 20:51, 26. Jul. 2011 (CEST)Beantworten

Ich habe den Verdacht, das ganze Hick-Hack um die Druckangaben wird gemacht, weil das (Haus)Wasser in der Leitung unter einem (Über)Druck von 3 bis 5 bar steht. Allerdings kommt es so nicht aus dem Wasserhahn heraus! Auch nicht beim Duschen, wo es die dünnen Düsen gibt. Nur: Der Uhrenhersteller ist dann auf der sicheren Seite. Wie sonst ist zu erklären, dass beim Schwimmen (Armlänge 1 m gleich 0,1 bar) eine Sicherheit vom Faktor 100 (gleich 10 bar) vorgesehen ist. Ich meine, da soll wieder Geld gemacht werden durch den Kauf einer teureren Uhr. Im übrigen: Auch durch häufiges Schwimmen oder Tauchen nimmt der Druck nicht zu! Er lässt sich nicht anhäufen. Wenn die Uhr 10 bar aushält, tut sie das auch zehnmal oder mehr. Deutschland, Deine Physikkenntnisse! Normen werden übrigens immer von der jeweiligen Branche gemacht. Es kommt nicht vor, dass der Schuhmacher Normen für den Uhrmacher macht. Und was schliessen wir daraus? (nicht signierter Beitrag von 91.43.255.27 (Diskussion) 00:48, 18. Sep. 2012 (CEST)) Beantworten

Um das Ganze mal etwas zu entwirren: Die Meterangabe bezieht sich nicht auf die Tauchtiefe, sondern gibt den Prüfdruck an. Da wird der Luftdruck nicht dazu addiert. Geprüft wird vermutlich ohnehin mit einem Gas. Dazu bitte auch mal Meter Wassersäule lesen. Beim Schwimmen oder unter der Dusche hat man außer einem hydrostatischen auch noch einen dynamischen Druck durch die Bewegung des Wassers. Wenn dieser kombinierte Druck auf die Uhr wirkt, kann die Dichtung schneller versagen. Dichtungen unterliegen je nach Belastung außerdem noch einem Verschleiß. Die Nutzungsart und -dauer hat also auf die Lebensdauer einen großen Einfluss. --Ephramac (Diskussion) 21:03, 13. Dez. 2016 (CET)Beantworten

Feuchtigkeit entfernen Bearbeiten

Da steht: "Wenn eine Uhr großen Temperaturunterschieden ausgesetzt wird, etwa bei einem Sonnenbad mit anschliessendem Sprung in kühleres Wasser, kann sich im Gehäuse Kondensflüssigkeit bilden. Dies muss keine Wasserundichtigkeit bedeuten, die Feuchtigkeit muss aber unbedingt sofort entfernt werden." Wie ist das zu verstehen? Muß man die Uhr zum Uhrmachen bringen? Oder wie entfernt man sonst diese Kondensfeuchtigkeit? -- 20:52, 7. Aug. 2009 (CEST) (ohne Benutzername signierter Beitrag von Thewizzy (Diskussion | Beiträge) )

Wertende Aussage Bearbeiten

Mir gefällt in der Tabelle zu den Uhren die Bemerkungen nicht. "Damit ist sie bestens geeignet für den täglichen Gebrauch" hier ist meiner Meinung nach das "bestens" eine wertende Aussage und gehört nicht rein. "Damit ist sie geeignet für den täglichen Gebrauch " ist genauso zutreffend und nicht Wertend --Sneaker 79 12:49, 2. Sep. 2011 (CEST)Beantworten

+1, daher entfernt. Das hättest Du aber auch selbst gekonnt! -- Mabschaaf 13:02, 2. Sep. 2011 (CEST)Beantworten
Wieso +1 und daher entfernt? --Seth Cohen 18:55, 1. Dez. 2011 (CET)Beantworten

Hydrostatischer Wasserdruckversuch Bearbeiten

„Die Außenseite des Materials wird Wasser ausgesetzt. Der Wasserdruck beginnt bei Null und steigt um 10 mm pro Sekunde, gemessen wird die Zeit, bis der dritte Tropfen auf der Oberseite zu sehen ist, beziehungsweise der der Zeit entsprechende Druck.“

Könnte das bitte jemand etwas ausführlicher und vor allem besser verständlich formulieren? --Seth Cohen 18:56, 1. Dez. 2011 (CET)Beantworten

sollte dass nicht Unterseite heißen? --Langläufer 23:20, 2. Dez. 2011 (CET)Beantworten


Wasserdichte Taschen Bearbeiten

Es sind so gut wie gar keine Quellen dafür zu finden, auch wenn die Ausführungen m. E. unstrittig sind. Ist das evtl. triviales Wissen? Im Zweifelsfall wäre vllt. diese Seite als Beleg geeignet? surfshop-ws7.de/wellenreiten/wasserdichtigkeit-bei-handytaschen-co.html Zwar auch irgendwie kommerziell (Unternehmensblog), aber zumindest kein Shop. --93.131.151.133 11:25, 6. Jan. 2013 (CET)Beantworten

Ist auch nicht geeignet (Blog). Zumindest für wasserdichte Fahrradtaschen habe ich jetzt einen Beleg gefunden (Spiegel Online). Gruß --Cvf-psDisk+/− 21:03, 18. Mär. 2013 (CET)Beantworten

Habe die jeweilige Primärquelle von Ortlieb und Aquapac eingefügt. Meiner Meinung nach ist ein Spiegel-Artikel nicht grundsätzlich mit der idealen Quelle gleichzusetzen. Der Artikel handelt von Ortlieb-Taschen, also kann auch direkt auf den Hersteller verwiesen werden. Auskommentierte Werbung entfernt und weitere Quellen hinzugefügt. Der Link zu surfshop-ws7.de macht Werbung für wasserdichte-tasche.de - eine andere Quelle im Text, scheint also von einer ähnlichen Intention gewesen sein! --Das Wissen der Welt gehört der Welt! -- (Diskussion) (09:33, 25. Apr. 2014 (CEST), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)Beantworten

Normen zu den Anforderungen und Prüfungen der Wasserdichtheit von Kleinuhren: DIN 8310 und DIN 8306 Bearbeiten

Die Norm für Taucheruhren heißt DIN 8306 und nicht 8603! (Hab ich deswegen bereits geändert.)

DIN 8306:1983-09 Titel (deutsch): Taucheruhren; Sicherheitstechniche Anforderungen und Prüfung

Die Norm für alle anderen "normalen" Kleinuhren heißt (der Vollständigkeit halber):

DIN 8310:1984-12 Titel (deutsch): Wasserdichtheit von Kleinuhren; Begriff, Anforderungen, Prüfung (nicht signierter Beitrag von 37.24.146.82 (Diskussion) 14:27, 6. Jan. 2014 (CET))Beantworten

Wasserdichtheit - Wasserdichtigkeit Bearbeiten

Seit wann wird das Wort Wasserdichtigkeit verwendet oder wer hat das Wort Wasserdichtigkeit erfunden ???

Neu - Deutsch ?

LG Georg ;-) 194.166.189.98 03:42, 18. Feb. 2016 (CET)Beantworten

Korrekturen und Hinweise Bearbeiten

Der erwähnte Massedurchfluss von 50µg/min aus Abschnitt 6.4.1 der DIN 8310:1984 (Kleinuhren) bezieht sich nicht auf Wasser. In der DIN 8310 werden mehrere Prüfarten vorgeschrieben (Tabelle 1). Es sind durchaus Prüfungen vorgesehen, die das Eintauchen in Wasser einschließen. Hier wird mit Hilfe eines anschließenden Kondenswassertest eine eventuelle Undichtheit indiziert. Was den Grenzwert von 50µm/min betrifft, so bezieht er sich aber auf eine Gasdiffusionsprüfung (wasserlos) und meint die zulässige Gasdiffusionsrate bei 2 bar Überdruck (Luft in der Prüfkammer gegen Luft in der Uhr). Dabei dringt kein Wasser ein, weil gar kein Wasser im Spiel ist. Auf dieser Grundlage funktionieren fast alle handelsüblichen Dichtheitsprüfgeräte in der Uhrenindustrie. (Die Suche nach Lecks mit Hilfe von Prüfgasen ist allerdings eine allgemeine Art der "zerstörungsfreien Prüfung".) Würde man eine verkaufsfertige Uhr mit Hilfe von Wasserkontakt auf Wasserdichtheit prüfen, läuft man Gefahr, im Falle eines Lecks einen Schaden am Uhrwerk zu verursachen. Daher dient als Einzelprüfung (vs. Bauartprüfung) bei Uhren in der Regel die Gasdiffusionsmessung mit dem Grenzwert 50µm/min. Entsprechende Geräte messen dabei übrigens nicht diese Gasdiffusionsrate direkt, sondern die Gehäuserückverformung, die bei Luftüberdruck mit dieser Rate verbunden ist (Parameter wie Größe der Uhr, Dicke des Glases, Härte des Werkstoffs können/müssen vorgegeben werden.)

Die DIN 8310 unterscheidet unter 4.1 und 4.2 Uhren, die nur die Kennzeichnung "wasserdicht" tragen von Uhren, die zusätzlich mit einer Prüfdruckangabe versehen sind. Die zuerst genannten Uhren brauchen nur 30 min bis 1 m Wassertiefe dicht zu sein. Die Uhren mit Druckangabe müssen widerstandsfähig gegen Eindringen von Wasser auch bei "heftigen Bewegen in Wasser" sein. Die zeitliche Beschränkung von 30 min entfällt. Diese Unterscheidung betrifft die vorgesehene Beanspruchung im Alltag, nicht das Prüfregime. Für Prüfzwecke kann natürlich immer nur ein zeitlich begrenzter Wasserkontakt gewählt werden.

Nach Abschnitt 8 der Norm ist eine Angabe von Metern nicht zulässig. Einzig und allein Druckangaben sind erlaubt. Darin unterscheidet sich die DIN-Norm von der entsprechenden ISO-Norm (ISO 22810, Abschnitt 5.2), welche eine Angabe der Tauchtiefe alternativ zulässt.

Was den Zusammenhang von Tauchtiefe und Druck angeht, bitte ich zu beachten, dass der Montagedruck einer Uhr der Normaldruck ist. D.h. die Uhren werden bei ca. 1 bar geschlossen, also eben normal, an der Raumluft. In einer Tiefe von 30 Metern herrscht zwar der statische Druck von 3 bar Wassersäule + 1 bar Luftsäule = 4 bar. Der Anteil "Luftsäule" wird aber vom Innendruck der Uhr kompensiert, so dass 3 bar Überdruck/Druckbelastung verbleiben. Daher ist die Zuordnung x bar = x Meter völlig korrekt.

Die rechtliche Angreifbarkeit von irreführenden Meterangaben auf der Uhr leitet sich nicht direkt aus der DIN 8310 ab, die wie gesagt solche Angaben gar nicht zulässt. Irreführend sind diese Angaben nur deshalb, weil in der Regel leider eine mit z.B. 30 m gekennzeichnete Uhr nicht wirklich auf 30 m Wassertiefe ausgelegt ist. Die Hersteller bauen Uhren mit solchen Bezeichnungen von vornherein nur als "spritzwassergeschützt" und prüfen nicht gemäß DIN "wasserdicht mit zusätzlicher Druckangabe". Eine Uhr hingegen, die so abgedichtet wurde, dass sie die DIN-Prüfung bei 3 bar besteht, ist im fabrikneuen Zustand tatsächlich geeignet, in einer Tiefe von 30 m getragen zu werden. Hier hat sich leider über die Jahrzehnte eine Umdeutung der tabellarischen Zuordnung von Tauchtiefen und Meterangaben ereignet. Die Tabelle wurde ursprünglich vom Deutschen Uhrenverband erstellt und bezog die Alterung von Abdichtungen im Laufe eines üblichen Serviceintervalls mit ein. Das bedeutet: eine Uhr, die im fabrikneuen Zustand auf 30 m ausgelegt ist, hält nach 5-10 Jahren nur noch Spritzwasser aus. Bei einfachen NBR-Dichtungen (die flüchtige Weichmacher enthalten) ist diese Entwicklung jedenfalls zu beobachten. Man wollte also eine Aussage machen, die über das gesamte Wartungsintervall gültig ist. So kam die Verbindung von 30 m zu "Spritzwasser" ursprünglich zustande. Allerdings wurde diese Tabelle im Laufe der Zeit von den Uhrenherstellern uminterpretiert: die Hersteller begannen nämlich Uhren, die für die Klasse "30 m" hergestellt wurden, konstruktiv nur auf "Spritzwasser" auszulegen. Schon im fabrikneuen Zustand hält eine solche Uhr keine 30 m Wassertiefe aus (in Abweichung von der DIN und in Abweichung vom ursprünglichen Sinn der Tabelle). Als Resultat entstand in der Tat eine Irreführung der Verbraucher. Denn suggeriert wird durch "30 m" natürlich nicht, dass man die Uhr vor dem Schwimmen ablegen muss.

wasserfest Bearbeiten

Begriffliche Fehlanzeige. --  itu (Disk) 13:02, 3. Mai 2022 (CEST)Beantworten