Diskussion:Warenhaussteuer

Letzter Kommentar: vor 6 Jahren von Eingangskontrolle in Abschnitt Schon vorher

Eine erhöhte Umsatzsteuer für Warenhäuser und Konsumvereine mit Jahresumsatz von mehr als 1 Million Mark wurde von der Regierung unter Heinrich Brüning durch Änderung des Biersteuergesetzes am 15. April 1930 im Wege von RGbl 1 1930 S 136 eingeführt(siehe hier [1]]). Im Dritten Reich waren Großbetriebe des Einzelhandels auch gewerbesteuerlich benachteligt. Entsprechende Gedanken der Mittelstandsförderung spielten bis in die 1950er Jahre eine Rolle. Siehe Thomas Schlemmer, Hans Woller:Politik und Kultur im föderativen Staat, 1949 bis 1973 (Oldenbourg Wissenschaftsverlag), 2004, S 100 über ein entsprechende Initiative aus 1954, Großbetriebe des Einzelhandels mit Jahresumsatz über 2 Mio DM mit einer Sonderumsatzsteuer zu belasten.[2] Robert Schediwy 09:03, 4. Mär. 2009 (CET), ergänzt Robert Schediwy 06:21, 13. Mär. 2009 (CET) und Robert Schediwy 06:46, 13. Mär. 2009 (CET). (Ich schiebe das einmal hinüber in den Artikel).Beantworten

Schon vorher Bearbeiten

gab es in Reuß ältere Linie und Preussen eine Warenhaussteuer. --Eingangskontrolle (Diskussion) 23:21, 30. Jan. 2018 (CET)Beantworten