Diskussion:Walter Haensch

Letzter Kommentar: vor 14 Jahren von Minderbinder in Abschnitt Zeit nach 1955

Angemerkt

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Ergänzende biographische Angaben finden sich im Biographischen Handbuch des Deutschen Auswärtigen Dienstes, Bd. 2, Paderborn u.a.: Schöningh, 2005, S. 163 (von mir noch nicht gesehen, Schnipsel hier: [1]). Auszüge aus den Verhörprotokollen sind im Web erreichbar auf axishistory.com und einsatzgruppenarchives.com. --Otfried Lieberknecht 16:22, 17. Jul. 2009 (CEST)Beantworten

Hallo Otfried, danke für den Hinweis. Die Verhörprotokolle / Urteil sind 1:1-Kopien aus den Trials of War Criminals Before the Nuernberg Military Tribunals Under Control Council Law No. 10, Vol. 4. (Sog. Green Series) Das ist vorne schon zur Mazal Library verlinkt (siehe unter Literatur), die haben das von den Mikrofilmen per OCR in Text umgewandelt. Das scheinen mir doch bessere Links zu sein als axishistory.com. Zum Auswärtigen Dienst: das ist ja interessant, war Haensch nachher im Auftrag des Auswärtigen Amtes in Dänemark? Seltsam, muss ich mal in der Bibliothek nachschauen. --Minderbinder 17:12, 17. Jul. 2009 (CEST)Beantworten
Mazal Library: Eiwei, hatte ich übersehen, kannte ich auch noch nicht, da habe ich dann ja jetzt einiges auch zu anderen Artikeln nachzulesen! Die oben von mir genannten Links gehören natürlich nicht in den Artikel. Dänemark: ja, es scheint so [2]. --Otfried Lieberknecht 18:30, 17. Jul. 2009 (CEST)Beantworten

Warum war die Begnadigung Wichtig für Wiederbewaffnung?

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Weil es heute auf der Hauptseite steht: Mir ist nach Lesen des Artikels nicht klar, warum es für die Diskussion um die Wiederbewaffnung der BRD so wichtig war, dass dieser Mann begnadigt wurde. Oder anders: Warum (~inwiefern) hätte seine Hinrichtung die Wiederbewaffnung gefährdet?--Mrmryrwrk'soch'os! 09:37, 24. Jul. 2009 (CEST).Beantworten

Steht eigentlich im Artikel, aber man muss zugegebenermaßen ein bisschen kombinieren... In der Himmeroder Denkschrift wurde als Voraussetzung für eine Wiederbewaffnung die "Entkriminalisierung" der Wehrmachts- und SS-Kriegsverbrecher gefordert, sofern sie auf Befehl gehandelt haben. Die US-Besatzungsmacht kam mit der Begnadigung der meisten Verurteilten des Einsatzgruppenprozesses dieser Forderung nach. -- Monte Schlacko 09:57, 24. Jul. 2009 (CEST)Beantworten
Vielleicht das ist genau das was ich nicht verstehe. Weder hier noch dort wird deutlich, warum es so wichtig war, die Wehrmacht teilweise zu rehabilitieren, vor allem, warum die Forderung mit der Bedingung des Befolgens von Befehlen verbunden war. Ich könnte mir jetzt meinen Teil denken: Mit der BEdingung sollte den Soldaen der neu zu gründenden Armee das Gewissen erleichtert werden, dass sie keine Folgen zu befürchten brauchen, wenn sie Befehlen folgen, auch wenn die Folgen der Ausführung der Befehle moralisch verwerflich sind. Aber das sind meine Gedanken, die weder hier noch dort Nahrung oder Widerspruch finden. Vielleicht sollte man hier (oder besser dort) eine Diskussion zu jeder Forderungen ergänzen, sofern sich diese ausreichend und unabhängig belegen lassen. In meinen Augen sind die Forderungen, die damals mit der Gründung der Bundeswehr verknüüft waren viel zu brisant, um sie mit einem dreizeiligen Abschnitt "Kritik" abzuspeisen, zumindest ohne genauere Erläuterungen, die die Gründe und Hintergründe für die Forderungen darlegen (Zwar gibt es dort einen Abschnitt "Hintergründe", der bezieht sich jedoch auf die Ausgangslage der Konferenz, weniger zu den gestellten Forderungen/Bedingungen). Vielleicht sollte man den Abschnitt hier auf die Disk zum Artikel Himmeroder Denkschrift kopieren…--Mrmryrwrk'soch'os! 10:26, 24. Jul. 2009 (CEST).Beantworten

Naja in den Artikeln steht NICHT drinen warum es da ein Verknüpfung gibt. Das alte Spiel: Eine Verbindung wird behauptet und rekursiv unter Verweis auf diese Behauptung begründet. Wobei natürlich aus Sicht der handelnden Personen klar war, dass sie eine Reinwaschung der Wehrmacht und Waffen-SS erreichen wollten. Zwischen den Zeilen würde ich vermuten dass eine Analogie zu den Erlässen der Briten und Amerikaner die Kriegsverbrecher grundsätzlich von jeder Schuld befreit haben, hergestellt werden sollte. (nicht signierter Beitrag von 91.141.23.101 (Diskussion | Beiträge) 13:53, 24. Jul 2009 (CEST))

Wiederbewaffnung zu ERLEICHTERN oder zu BESCHLEUNIGEN sind die treffenden Bezeichnungen. Durch volle Kooperation der alten Nazis erhoffte man sich diesen Vorteil. Die Wiederbewaffnung wäre auf jeden Fall erfolgt. -- Smartbyte 17:48, 24. Jul. 2009 (CEST)Beantworten


Grundsätzlich war es so, dass man beim Aufbau einer Armee, vor allem wenn Eile geboten ist auf erfahrene Experten zurückgreifen muss. Zwangsläufig benötigte man daher kriegserfahrene Offiziere der ehemaligen Wehrmacht um die Bundeswehr schnell aufbauen zu können. Erklärt sich jedoch ein solcher Offizier bereit, in die Bundeswehr einzutreten, so bestand die durchaus realistische Gefahr, dass eine großteils wiederbewaffnungsfeindliche Öffentlichkeit sowie Medien solange herumschnüffeln bis sie etwas finden ( und sei es auch nur der Vorwurf, dass der konkrete Offizier sich durch unterlassen an irgendetwas schuldig gemacht habe ). Besonders für die erste Welle der eintretenden Offiziere wäre es also sehr risikant geworden, da sich diese eine besonders großen Aufmerksamkeit gewiß sein konnten. Deshalb war es durchaus logisch, dass man eine sichere Rechtsgrundlage schaffen wollte ( auch auf die Gefahr hin, dass der eine oder andere Kriegsverbrecher dadurch Vorteile erlangte ). Da der Artikel nichts hergibt, dass darauf schliessen läßt, dass Haensch militärisch bewandert war, dürfte Haensch nur der Nutzniesser einer solchen Vorgehensweise aber sicher nicht der Grund hierfür gewesen sein. Für den Aufbau der Bundeswehr wäre Haensch bedeutungslos gewesen. Insofern ist der auf der Startseite von wikipedia ersichtliche Satz...

Der zum Tode verurteilte SS-Offizier Walter Haensch wurde 1951 begnadigt, um die westdeutsche Wiederbewaffnung nicht zu gefährden.

...schlicht und ergereifend irreführend. Richtiger wäre es zu schreiben...

Um die westdeutsche Wiederbewaffnung nicht zu gefährden, kam es zu einer Reihe von Begnadigungen ehemaliger Wehrmachts- und SS-Angehörigen. Zu den Nutzniessern dieser Vorgänge gehörte auch der verurteilte SS-Offizier Walter Haensch.

Rainer E. 23:02, 25. Jul. 2009 (CEST)Beantworten

Zeit nach 1955

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Ich vermisse Informationen zur Zeit nach der Freilassung.
Lebt Walter Haensch noch? Er müsste jetzt ungefähr 105 Jahre alt sein.
Ansonsten fehlt das Sterbedatum.
Ads 13:30, 25. Jul. 2009 (CEST)Beantworten

Nach den Gesetzen der Wahrscheinlichkeit ist Haensch inzwischen gestorben. Es gibt dazu aber keine Angaben in der Sekundärliteratur zu den Nürnberger Prozessen, auch nicht in sehr neuen Werken. Vielleicht trägt irgendwann mal jemand das Todesdatum nach, das lässt sich normalerweise über eine Sterbeanzeige in einer Lokalzeitung o.ä. belegen. Gleiches gilt für den Verbleib nach der Freilassung. --Minderbinder 21:29, 12. Jul. 2010 (CEST)Beantworten