Diskussion:Waldemar Schreckenberger
Als Professor "zugelassen" und nicht berufen?
Bearbeiten@Slökmann: Im Text schreibst Du:
„Im Anschluss wurde er als ordentlicher Professor an der Universität Mainz zugelassen.“
Das ist ein mir unbekanntes Verfahren. Im Regelfall wird man zum Professor berufen (nämlich auf eine Planstelle einer Hochschule oder Universität), seltener wird einem der Professorentitel ehrenhalber aufgrund seiner Verdienste verliehen und dann gibt es noch manche Tätigkeiten, die mit der Verleihung eines Professorentitels verbunden sind oder sein können (bei Museumsdirektoren ist das häufig der Fall), aber von einer "Zulassung als Professor" habe ich noch nichts gehört. --Mogelzahn (Diskussion) 15:42, 8. Aug. 2017 (CEST) PS: Ich pinge Dich an, weil Du hier diese Formulierung erstmals in den Text eingebracht hast. --Mogelzahn (Diskussion) 15:42, 8. Aug. 2017 (CEST)
- Mir auch... *grübel*. Den Artikel hier hatte ich mir bereits zur weiteren Bearbeitung vorgemerkt, leider komme ich gerade nicht dazu. Vielleicht später mehr. --Slökmann (Diskussion) 16:45, 8. Aug. 2017 (CEST)
Status
Bearbeiten„Vom 12. Juni 1981 bis zum 5. Oktober 1982 leitete er das rheinland-pfälzische Justizministerium.“ Als Staatssekretär (s. vorigen Satz) oder als Minister? --Dioskorides (Diskussion) 16:37, 8. Aug. 2017 (CEST)