Diskussion:Währungsunion-Finanzstabilitätsgesetz

Letzter Kommentar: vor 13 Jahren von JaJo Engel in Abschnitt Bundesamt für Finanzmarktstabilisierung

Zukunftsorientierung ist jetzt gefragt! Bearbeiten

Die Entwicklungsgeschichte der hellenischen Not wurde ausreichend diskutiert und schaffte keine Abhilfe. Die Kodifikation hat einen Schlusspunkt gesetzt und richtet den Blick in die Gegenwart und Zukunft. Daher die Überleitung vom Rückblick in die gesetzliche Weiterentwicklung mit einem neuen Artikel. JaJo Engel 11:38, 17. Jun. 2010 (CEST)Beantworten

Das WFStG bildet die Grundlage für weitere gesetzliche Ergänzungen wie die Gewährleistung des Stabilisierungsmechanismus und solche, die noch folgen werden. Diesen Komplex sollte man nicht aus dem Zusammenhang reißen. Unabhängig davon sind getrennte Erläuterungen möglich. Bitte den ursprünglichen Text wieder herstellen. Er ist nicht ais Jux und Dollerei entstanden. JaJo Engel 22:57, 29. Jun. 2010 (CEST)Beantworten
Zur Zurücksetzung El Duende siehe europäisches Anschlussgesetz. MfG JaJo Engel 11:45, 30. Jun. 2010 (CEST)Beantworten
Falls du mit "europäisches Anschlussgesetz" das Gesetz zur Übernahme von Gewährleistungen im Rahmen eines europäischen Stabilisierungsmechanismus meinst: Auch das ist ein rein deutsches Gesetz. Außerdem steht bislang durchaus noch nicht fest, dass durch den europäischen Stabilisierungsmechanismus eine "neue Epoche" eröffnet wird (bislang ist der Stabilisierungsmechanismus zeitlich auf wenige Monate begrenzt!); abgesehen von der wenig enzyklopädischen Wortwahl ist das also offensichtlich WP:Theoriefindung. Zur Fettschrift sollte Wikipedia:Wie gute Artikel aussehen#Typografie beachtet werden: "Fettschrift im Fließtext ist zu vermeiden." Die Aufforderung zu "reger Beteiligung und Verbesserung" schließlich ist ganz offensichtlich kein enzyklopädischer Inhalt und hat deshalb im Artikel nichts zu suchen. Für diesen Zweck gibt es den Qualitätssicherungsbaustein, der derzeit durch den Löschantrag ersetzt wurde und (falls der Löschantrag abgelehnt wird) wieder eingesetzt werden sollte. Qualitätssicherung und Löschantrag zählen ohnehin schon zu den stärksten Mitteln, um zusätzliche Beteiligung an einem Artikel zu bewirken; ein zusätzlicher Satz im Artikel, der noch dazu allen Wikipedia-Gepflogenheiten widerspricht, wird da kaum etwas nützen. Ich nehme ihn daher wieder raus, hoffe auf Verständnis und bitte um die Vermeidung eines Edit-Wars.--El Duende 12:04, 30. Jun. 2010 (CEST)Beantworten
PS. Eine weitere Möglichkeit, Beteiligung an Artikeln mit EU-Bezug zu erbitten, ist natürlich immer auch das Wikipedia:WikiProjekt Politik/EU. Einfach dort auf der Diskussion eine Nachricht hinterlassen... Grüße, --El Duende 12:21, 30. Jun. 2010 (CEST)Beantworten
Ein deutsches Gesetz mit europäischer Substantivierung. Der Informationswert erscheint mir wikipediafähig. Ob es den übrigen Ansprüchen von wikipedia entspricht, entzieht sich meiner Beurteilung. Ich hoffe auf Weiterentwicklung des Artikels, die meine Möglichkeiten übertrifft. Jedenfalls ein Dankeschön für die sachliche Erwiderung. Ich werde mich an der Fortentwicklung des Artikels nicht mehr beteiligen. Gruß JaJo Engel 18:02, 30. Jun. 2010 (CEST)Beantworten

Bundesamt für Finanzmarktstabilisierung Bearbeiten

Reichweite und Wirkungsweise des Bundesamtes für Finanzmarktstabilisierung werden offenbar von El Duende unterschätzt. Gruß --JaJo Engel 21:59, 14. Jul. 2010 (CEST)Beantworten

?? Was habe ich damit zu tun?--El Duende 22:08, 14. Jul. 2010 (CEST)Beantworten
Ah, ich habe eine Vermutung: Möglicherweise störst du dich daran, dass ich diese Änderung eines anonymen Nutzers gesichtet habe. Die Sichtung bedeutet nur, dass die Änderung kein offensichtlicher Vandalismus ist, wie du unter Wikipedia:Gesichtete Versionen nachlesen kannst. Offensichtlichen Vandalismus kann man aufgrund der Begründung des anonymen Nutzers in der Bearbeitungszeile ausschließen, denn inwiefern die Bundesanstalt (übrigens nicht "Bundesamt") für Finanzmarktstabilisierung etwas mit dem WFStG zu tun hat, ging und geht aus dem Artikel tatsächlich nicht hervor. Auch der WFStG-Bezug der vielen Artikel, die unter "Siehe auch" verlinkt sind, wird übrigens nicht so recht deutlich. Vielleicht wäre es daher ganz nützlich, wenn jemand, der sich mit dem Thema auskennt (du zum Beispiel?) diese Informationen einfach noch nachträgt. Dann könnte man sich auch manche Löschdiskussion über die Qualität dieses Artikels sparen. Grüße, --El Duende 22:22, 14. Jul. 2010 (CEST)Beantworten
Moin, ich habe den Teil zur FMSASatzV entfernt. Ich bin zwar auch kein wirklicher Experte, aber ich lese das einfach mal so raus: Die FMSA ist für den FMS verantwortlich (national), WFStG und EUStabG betreffen aber den Euroraum. Deswegen wird in letzteren beiden auch das Bundesministerium der Finanzen ermächtigt und für dem FMS ist die FMSA ermächtigt. Daher hat die Satzung der FMSA m.E. bei diesem Gesetz nichts zu suchen, da es hier nicht um Hilfen für nationale Unternehmen geht, die die FMSA zu verteilen hätten. --217.83.20.240 23:19, 14. Jul. 2010 (CEST)Beantworten
Natürlich muss es richig Bundesanstalt heißen. Inzwischen wäre es sinnvoll, alle Kodifikationen über Finanzstabilisierung in einem Artikel übersichtlich zusammenzufassen. Gruß JaJo Engel 11:05, 15. Jul. 2010 (CEST)Beantworten
Ich halte es eher nicht für sinnvoll, alle Artikel über Gesetze zur Finanzmarktstabilisierung zusammenzufassen. Schließlich haben die ganz unterschiedlichen Charakter: Manche beziehen sich nur auf ein Land, andere auf die EU, manche schaffen neue Institutionen, andere erlauben Staatskredite, manche sind zeitlich begrenzt, andere sind dauerhaft. Außerdem ist jedes Gesetz für sich relevant genug, um einen eigenen Artikel zu erhalten. Schon eher ist es sinnvoll, in den einzelnen Artikeln jeweils den Kontext des Gesetzes zu erläutern und dabei auch auf die anderen Gesetze einzugehen. Aber dabei sollte der Bezug zum Lemma immer klar sein.--El Duende 20:43, 15. Jul. 2010 (CEST)Beantworten
O.K. - Jede Einzelmaßnahme zur Währungs- und Finanzstabilisierung führt ihr Eigenleben. Aber verlangt die Frage, wer wen und was beaufsichtigt nicht allmählich nach einem Kompendium? Sonst ist alsbald vor lauter Bäumen der Wald nicht mehr zu erkennen. Gruß JaJo Engel 07:09, 18. Jul. 2010 (CEST)Beantworten

[nach links] Ich bin mir nicht ganz sicher, was du meinst... Grundsätzlich gibt es ja Artikel wie Finanzmarktaufsicht, allerdings hat die mit dem WFStG unmittelbar gar nichts zu tun. Mit dem WFStG soll ja auch niemand beaufsichtigt, sondern nur der deutsche Beitrag zum Europäischen Stabilisierungsmechanismus geleistet werden. Oder übersehe ich da was?--El Duende 10:46, 18. Jul. 2010 (CEST)Beantworten

Wohl nichts übersehen. Aber es geht doch um deutsche Beiträge zur eigenen und europäischen Finanzstabilisierung. Die Diskussion lässt sich damit wohl abschließen. Die Entwicklung verschafft die Aufklärung. Gruß JaJo Engel 23:35, 18. Jul. 2010 (CEST)Beantworten