Diskussion:Vorzugsjude

Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von H.Parai in Abschnitt Begriffe "unsauber" verwendet

Beleg Bearbeiten

  • Abel J. Herzberg: Zweistromland. Tagebuch aus Bergen-Belsen. Erev-Rav-Verlag, Wittingen 1997 (= Erev-Rav-Hefte: Gedenken, Nr. 1), ISBN 3-932810-00-7. (dt. Übers.; niederl. Originaltitel: Tweestromenland) S. 7-10

Das Thema wird in diesem Buch im Abschnitt „Zum Geleit“ behandelt. Verwiesen wird dabei auf eine Monographie von Eberhard Kolb über die Lager in Bergen-Belsen, welche beim Verlag für Literatur und Zeitgeschichte 1962 in Hannover erschienen ist.--"John" 13:57, 13. Jan. 2008 (CET)Beantworten

Ich würde den Text allerdings eher in Richtung Austauschjude verschieben. Das trifft dann eher den Kern der Sache und ist auch ein gängiger Begriff.--"John" 14:29, 13. Jan. 2008 (CET)Beantworten

Überarbeitet Bearbeiten

ergänzt nach Eberard Kolb (s. Lit im Lemma KZ Bergen-Belsen) und wie in ref angegeben - Baustein Quelle entfernt - Link direkt auf Abschnitt Aufenthaltslager im Lemma KZ Bergen-Belsen. --Holgerjan 13:55, 17. Jan. 2009 (CET)Beantworten

Begriffe "unsauber" verwendet Bearbeiten

Hallo, zu Begrifflichkeiten:

a) meines Wissens handelt es sich bei den Begriffen "Vorzugsjuden" / "Austauschjuden" NICHT um NS-Jargon, zumindest kenne ich sie nicht aus zeitgenössischen Quellen. Kann jemand welche nennen? Dachte immer, der Begriff sei zuerst von Kolb 1962 in Bezug auf "Aufenthaltslager Bergen-Belsen" eingeführt worden. Demnach wären die Begriffe historisierend, aber nicht NS-Vokabular. Auf jeden Fall sind die Begriffe IMMER in Anführung zu setzen, da Zitat.

b) "Gefangene": Es handelte sich im Fall von KZ Bergen-Belsen, auf das sich ja der Artikel bezieht, nicht um "Gefangene", sondern vielmehr um "Häftlinge". Allgemein besitzen "Gefangene" einen gewissen rechtlichen Status (z.B. Kriegsgefangene lt. Genfer Konvention), "Häftlinge" nicht.

c) Es handelte sich bei KZ Bergen-Belsen auch nicht um "Internierte". Auch diese haben einen rechtlichen Status. Zwar wurde das Lager im Frühjahr 1943 als "Zivilinterniertenlager" eingerichtet, wurde aber von der SS bereits Ende Juni 1943 in "Aufenthaltslager" umbenannt. Grund: Lager so nicht mehr zugänglich für Inspektionen z.B. durch IRK gemäß Genfer Konvention.

Kann man den Artikel ändern? Gruß -- Pepei Pfingst 23:28, 15. Feb. 2012 (CET)Beantworten

Leider schon mehr als 5-1/2 Jahre ohne Reaktion geblieben. Hier wie im Artikel selbst. Wenngleich ich in der Thematik keine Spezialistin bin, so erscheinen mir die von Benutzer:Pepei Pfingst vorgebrachten Argumente nicht von der Hand zu weisen.
Ergänzend dazu auch, die Einleitung beginnt in der letzten Version 31. August 2017 (Versionsgeschichte) mit:
Als Vorzugsjude oder auch Austauschjude wurden in der Sprache des Nationalsozialismus Gefangene jüdischen Glaubens oder jüdischer Abstammung bezeichnet, …
Was mich daran irritiert ist der Teil "jüdischen Glaubens": mE war dies in der NS-Rassenideologie – 'rechtlich' umgesetzt bekanntermaßen in den Nürnberger Rassegesetzen – keine Kategorie, sondern ausschließlich die (tatsächliche oder vermeintliche oder zugeschriebene) jüdische Abstammung. Kurzum: "jüdischen Glaubens oder" sollte mMn ersatzlos entfernt werden. Was ich mal umgesetzt habe. --Elisabeth 14:26, 3. Okt. 2017 (CEST)Beantworten
So ganz unstimmige war die Formulierung nicht. Eine rassische Zuordnung rein nach biologischen Gesichtspunkten war unmöglich. Deshalb griff man auf die Religionszugehörigkeit zu, wie sie aus Kirchenbüchern ersichtlich war. Wenn im Einzelfall eine "arische Großmutter" nach Einheirat zur jüdischen Religionsgemeinschaft übergetreten war, galt sie als "Jüdin" (mit den entsprechenden Folgen für die nachgeborenen Enkel). Tatsächlich war also nicht die "jüdische Abstammung", sondern die Religionszugehörigkeit ausschlaggebend. --H.Parai (Diskussion) 13:51, 20. Okt. 2018 (CEST)Beantworten

Ich nehme an, die Enkel würden mit entsprechenden Anstrengungen im Bereich Ahnenforschung in der Lage gewesen sein, die "arische" Abstammung ihrer Grossmutter nachzuweisen. Da diese jedoch aufgrund ihrer 3 anderen Grosseltern zu 3/4 jüdisch gewesen wären, wäre die Mühe aber ohnehin umsonst gewesen. (nicht signierter Beitrag von 31.24.11.129 (Diskussion) 09:42, 10. Apr. 2021 (CEST))Beantworten

Du hast die Unsinnigkeit der Einstufungen als Volljude, Geltungsjude oder jüdischer Mischling ersten oder zweiten Grades noch nicht durchschaut. Verantwortliche wie Globke schilderten an fiktiven Fällen, dass z. B. eine mit einem Volljuden verehelichte "arische" Großmutter, die anlässlich der Heirat zum jüdischen Glauben übergetreten war, nach ihrer rechtskräftigen Scheidung immer noch als "jüdisch" galt (mit entsprechenden Folgen für das Enkelkind). --H.Parai (Diskussion) 11:34, 11. Apr. 2021 (CEST)Beantworten