Diskussion:Volksgericht (Österreich)

Hallo, habe den existierenden Artikel hier gänzlich überarbeitet, da er viele Aspekte ausgeblendet hatte - das Thema ist noch nicht so sehr bekannt, daher nicht verwunderlich; nunmehr gibt der Artikel aber den aktuellsten Forschungsstand wieder.

Die Überarbeitung des Artikels vom 22.02.06 durch 85.125.229.216 ist von zweifelhaftem Wert. Sicher wurden zahlreiche Präzisierungen vorgenommen und bisher unerwähnt gebliebene Details nachgeschoben. Man kann sich aber des Eindrucks nicht erwehren, dass der Bearbeiter sich vor allem bemüht hat, alle Aspekte der alten Fassung zu eliminieren, die geeignet waren, die grundsätzliche Problematik der Nachkriegsjustiz deutlich werden zu lassen. Diese Taktik des gezielten Verschweigens führt zu einer Oberfläche der Pseudo-Objektivität und hat die Darstellung sicherlich nicht bereichert. -- Caius 13:04, 14. Mär 2006 (CET)

Volksgerichte in Bayern 1918 bis 1924

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Das Lemma bedarf einer Neustrukturierung. Es gab nicht nur in Österreich von 1945 bis 1955, sondern auch in einem ganz anderen historischen Zusammenhang in Bayern Volksgerichte. Im November 1918 richtete die Revolutionsregierung Kurt Eisners eine Sondergerichtsbarkeit für die beschleunigte Aburteilung schwerer Straftaten ein. Nach der Niederschlagung der Münchner Räterepublik wurden die Volksgerichte zunächst vom sozialdemokratischen Ministerpräsidenten Johannes Hoffmann durch ein Gesetz bestätigt. Hoffmann hatte zuvor von Bamberg aus zur Beseitigung der Räterepublik württembergische Verbände, Einheiten der neuformierten Vorläufigen Reichswehr und bayrische Freicorps zu Hilfe gerufen. Zwar wurde die Räterepublik Anfang Mai 1919 in ausgesprochen blutigen Kämpfen niedergerungen, doch Hoffmann hatte nicht beachtet, dass man einen langen Löffel haben muss, wenn man mit dem Teufel frühstücken möchte. Im März 1920 stürzt Gustav Ritter von Kahr - einziger Erfolg der Kapp-Putschisten - das Hoffmann-Kabinett und ersetzt es durch eine rechtsbürgerliche Regierung unter eigener Leitung. Sowohl das Kabinett Kahr, als auch die rechten Regierungen, die ihm folgen, übernehmen die Volksgerichte und funktionalisieren sie zu einem Instrument völkischer Justiz um. Hitler darf sich für seinen schmählich gescheiterten Putschversuch vom Volksgericht München I geradezu als ein nationaler Befreiungsheld feiern lassen (die Festungshaft galt als "Ehrenhaft"), während Kommunisten und ehemalige Räterepublikaner die volle Härte der Klassenjustiz zu spüren bekommen. Im Mai 1924 werden die bayerischen Volksgerichte aufgelöst, nachdem sie insgesamt ca. 31.000 Urteile gefällt haben. Die bayerischen Sondergerichte werden von heutigen Juristen als eindeutig verfassungswidrig bezüglich der Weimarer Reichsverfassung bewertet. (siehe Franz J. Bauer: Volksgerichte, Historisches Lexikon Bayerns)

Lemmata getrennt usw. Be Bold! Bitte pruefe die neue Seite. --QEDquid 14:32, 5. Jun 2006 (CEST)