Diskussion:Volksgarten Lütgendortmund

Letzter Kommentar: vor 5 Jahren von BurghardRichter in Abschnitt Der Landrat der Gemeinde Lütgendortmund?

Der Landrat der Gemeinde Lütgendortmund? Bearbeiten

Der Satz „Schließlich stimmte 1906 der Landrat der Gemeinde Lütgendortmund für die Errichtung des Volksparks“ ist unverständlich. Eine Gemeinde hat keinen Landrat. Es ist entweder der Gemeinderat der Gemeinde Lütgendortmund oder der Landrat des Landkreises Dortmund (zu dem Lütgendortmund gehörte) gemeint. Da der Volksgarten anscheinend eine Einrichtung der Gemeinde war, oblag die Entscheidung darüber natürlich in erster Linie dem Gemeinderat. Es kann aber durchaus sein, dass auch die Zustimmung des Landrats erforderlich war. --BurghardRichter (Diskussion) 22:07, 14. Dez. 2018 (CET)Beantworten