Diskussion:Vincent Welz

Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von Robberey1705 in Abschnitt Was macht den Mann relevant?

Was macht den Mann relevant? Bearbeiten

Er hat im gegensatz zu Hans-Peter Ernst und Fritz Breckheimer einen eigenen Artikel, aufgetreten ist er wenn überhaupt in 3 Folgen plus der gennanten Sonderfolgen, hat dort in Nettospielzeit insgesamt keine 10 Minuten auftritt (und das kann man nicht mal als kompletten aktiven Auftritt ansehen, da er nicht in dieser Zeit dauerhaft im Fokus ist). Ich bitte daher mal um eine kurzr Erklärung, an Hand welcher RK der Herr relevant ist. Bei ausbleibender oder nicht zufriedenstellender Antwort sehe ich einen Löschantrag vor--Robberey1705 (Diskussion) 23:50, 8. Jul. 2022 (CEST)Beantworten

@Robberey1705: Siehe WP:RK#Darstellende Künstler, Moderatoren, Filmstab → relevant, wenn sie in wesentlicher Funktion an Fernsehfilmen, Hörspielen, relevanten Fernseh- oder Radioserien mitwirkten. Händler und Experten haben eine eine solche wesentliche Funktion bei Bares für Rares. Die RK nennen keine Mindestauftrittsuntergrenze. Präzedenzfälle sind:
Hans-Peter Ernst und Fritz Breckheimer haben keine Artikel, weil es außer ihrer Auftritte bei Bares für Rares nichts zu berichten gibt, bisher hat zumindest das Internet nichts über sie preisgegeben. Gruß, -- DVvD D 07:37, 9. Jul. 2022 (CEST)Beantworten
"relevant, wenn sie in wesentlicher Funktion an Fernsehfilmen, Hörspielen, relevanten Fernseh- oder Radioserien oder als Moderatoren von relevanten Hörfunk- oder Fernsehsendungen mitwirkten."
Genau deswegen überzeugt mich das nicht, denn er hat in diesen Folgen, in keiner wesentlichen Funktion teilgenommen. Haben die anderen wenigstens über teils Jahre an der Sendung teilgenommen, saß er in den BfR-Folgen, an denen er teilnahm, recht verschwiegen da, bot allenfalls zwei Mal und das wars. Genau das, was hier im Zitierten gefordert ist, trifft auf ihn schlicht nicht zu. Die anderen oben aufgezählten, kommen über ihre Redeanteile zu "wesentlicher Funktion". Grnau das ist bei ihm schlicht nicht da. Und das mal irgendwelche 2 Seiten was "über ihn im Internet" geschrieben haben, was bei den zwei Gegenbeispielen nicht der Fall ist, sollte laut RK auch nicht Relevanz stiftend sein. Stroers T-Online, Gossip Mag Nr. 1, ist als journalistische Quelle an der dunkelgrauzone der Zugelassenen Quellen. Man sollte echt überlegen, ob er wirklich relevant ist und einen Artikel braucht, sonst hat bald jeder, der mal 3 Minuten in irgendeiner Sensung aufgetreten ist, Relevanz einen eigenen Artikel zu haben, weil die RK vollkommen ausgehölt wird, was sie ja, wenn man sich nur auf das zitierte oben bezieht, entsprechend eindeutig wird, da der Begriff der wesentlichen Funktion bis ins endlose gestreckt wird.--Robberey1705 (Diskussion) 10:01, 9. Jul. 2022 (CEST)Beantworten