Diskussion:Veto

Letzter Kommentar: vor 5 Monaten von Stephanie Mosley in Abschnitt Zustimmungspflichtige Bundesgesetze

Römer

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Die Aussage: "Im Gegensatz zur landläufigen Meinung war der Ausdruck bei den Römern aber noch nicht gebräuchlich; der lateinische Begriff dafür war intercessio („Dazwischentreten“) und war eine Rechtsfolge des ius intercedendi, welches in der Magistratur den Amtsträgern als Rechtsmittel zur Verfügung stand."

steht im Gegensatz zu: https://de.wikipedia.org/wiki/Volkstribun#R%C3%B6mische_Republik Dort steht: "Zudem beanspruchte der Tribun das Vetorecht." Mit Vetorecht als Link auf diesen Artikel. (nicht signierter Beitrag von 2003:ED:A728:ED00:3066:1424:10F9:6E79 (Diskussion) 17:56, 22. Apr. 2020 (CEST))Beantworten

Ländertitel

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die VR China, das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland, die Französische Republik, die Russische Föderation und die Vereinigten Staaten von Amerika -- warum kann man nicht einfach schreiben: China, Russland, Großbritannien, ...? --Fluppens 04:25, 13. Mär 2004 (CET)

Weil die Staaten im Weltsicherheitsrat einen sehr offiziellen Auftritt haben und deshalb mit ihrem offiziellen Namen angesprochen werden.
(Der vorstehende Beitrag stammt von Shug – 01:21, 26. Mär. 2004 (MEZ) – und wurde nachträglich unterschrieben.)
Dann müsste aber die Abk. VR auch ausgeschrieben werden, oder? --Wiki W Wichtel 10:57, 19. Jun 2004 (CEST)

Mehrzahl

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Weiss jemand, was die deutsche Mehrzahl von "Veto" ist; ist es eher "Vetos", oder aber vielleicht eher "Veten"? --Alien4 19:33, 21. Apr 2005 (CEST)

Der Duden sagt Vetos--G 20:30, 21. Apr 2005 (CEST)
Das ist die übliche Pluralbildung, also kann man sich einen Hinweis im Artikel wirklich sparen. --kh80 •?!• 02:55, 26. Apr 2005 (CEST)
Veto ist eigentlich eine Verbform und bedeutet "ich verbiete". Die übliche Mehrzahl wäre also "wir verbieten" - vetamus. Da aber das Wort "veto" zu einem quasi-Substantiv geworden ist, muss hier eine Hilfs-Pluralbildung stattfinden, die dann nur auf -s geschehen kann. "Veten" wäre nur dann richtig, wenn "Veto" ein Substantiv mit der Endung -o für Nominativ wäre, was es aber nicht ist. --178.197.229.229 18:03, 1. Jun. 2014 (CEST)Beantworten

Bundesrat

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Was an der Aussage war falsch und warum ist sie nicht relevant?--G 11:54, 31. Aug 2005 (CEST)

Veto vs. Referendum

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Die im Artikel aufgestellte Behauptung, dass "Volksveto" und Referendum in der Schweiz im wesentlichen dasselbe seien, ist sachlich und historisch falsch: Als Veto wurde eine Vor- oder Frühform eines plebiszitären Rechtes bezeichnet, dessen Nachfahre das heutige Referendum ist. Im Gegensatz zum Referendum fand beim Veto allerdings kein Volksentscheid statt. Das Veto in seiner ursprünglichen Form bestand darin, dass binnen einer festgelegten Frist nach Veröffentlichung eines Gesetzes die Hälfte der Stimmberechtigten brieflich dessen Ablehnung verlangen konnte. In diesem Fall musste das Gesetz widerrufen (ausser Kraft gesetzt) werden. Es handelte sich daher im Grunde um ein Quorum. Da sich das hohe Quorum von 50% aller Stimmberechtigten als weitgehend unpraktikabel erwies, wurde das Veto in seiner ursprünglichen Form aufgegeben, zunächst durch Senkung des Quorums auf einen tieferen Wert als 50%, aber immer noch einen sehr hohen, oder dadurch, dass bei Erreichen eines bestimmten tieferen Quorums eine Abstimmung in den Gemeinde- oder Bezirksversammlungen stattfand; lehnte mehr als die Hälfte dieser Versammlungen das Gesetz ab, so war es damit kassiert. In einer späteren Phase wurde daraus das heutige Referendum, das sich aus zwei Akten zusammensetzt: Dem Sammeln von Unterschriften zur Erreichung des Referendumsquorums (gewissermassen der Überrest des Vetos), wenn dieses erreicht ist, folgt eine Abstimmung des ganzen Volkes, wobei die reine Mehrheit entscheidet, ungeachtet der Stimmbeteiligung, der Enthaltungen usw. In einigen Kantonen galt anfänglich noch eine Zusatzregel, dass die leeren und ungültigen Stimmen zu den Ja gezählt wurden, was aber inzwischen überall aufgegeben worden ist.
(Der vorstehende Beitrag stammt von 212.103.72.22 – 14:12, 17. Mär. 2007 (MEZ) – und wurde nachträglich unterschrieben.)

Zustimmungspflichtige Bundesgesetze

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Veto bedeutet dass ein bereits gefasster Entschluss, hier ein Gesetz, widerrufen wird. Im Falle der zustimmungsplichtigen Bundesgesetze kann nicht von einem Veto gesprochen werden, weil das Gesetz erst durch die Zustimmung des Bundesrates zustande kommt. Zutreffend ist die Bezeichnung Veto nur, wenn ein bereits zustande gekommenes Gesetz verworfen wird.
(nicht signierter Beitrag von Auric42 (Diskussion | Beiträge) 01:22, 23. Jul 2012 (CEST))

Das kann man so sehen, wenn man will, es ist aber gewiss nicht die alleinseligmachende Wahrheit, denn es gibt viele Beispiele, die dem widersprechen. So wird etwa in den USA eine Vorlage (bill) erst dann zum Gesetz (law), wenn der Präsident sie unterzeichnet hat oder wenn er vom Kongress nach einem Veto überstimmt worden ist. Schon im alten Rom richtete sich das Veto gegen die Verkündung eines Gesetzes. Ein nicht bekannt gemachtes "Gesezt" ist aber eben kein Gesetz, sondern wird dies erst durch die Verkündigung bzw. Bekanntmachung. Das Beispiel Deutschland macht das sogar noch deutlicher: Nach dem Grundgesetz tritt ein Gesetz 14 Tage nach seiner Bekanntmachung im Bundesgesetzblatt in Kraft, ist also erst dann ein Gesetz im Sinne von "gültigem Recht". An dieser Stelle wäre interessant, auch die Praxis der Bundespräsidenten, die Ausfertigung eines Gesetzes zu verweigern, wenn sie es für offensichtlich verfassungswidrig ansehen, als "quasi-Veto" im Artikel zu erwähnen, aber vor allem zeigt dieser Vorgang, dass ein vom Bundestag beschlossenes eben noch lange kein gültiges Gesetz ist, sondern dies erst durch die Verkündung im Bundesgesetzblatt wird. Ein wie auch immer gearteter Einspruch, eben ein Veto, richtet sich somit wie in den USA oder im alten Rom gegen einen Gesetzesbeschluss, bevor er durch Verkündung bzw. Bekanntmachung förmlich geltendes Recht geworden ist. (nicht signierter Beitrag von 178.197.229.229 (Diskussion) 18:03, 1. Jun. 2014 (CEST))Beantworten
Ich muss mich hier @Auric anschließen. So fasste Stefan Malorny in seiner Dissertation (Exekutive Vetosysteme im deutschen Verfassungssystem, Seite 276f.) zusammen, dass er die Mitwirkungsrechte des Bundesrates am Normsetzungsprozess anerkennen könne. Jedoch fehlt es nach Ansicht von Malorny um wichtige Kriterien, die erfüllt sein müssen, um von einem Veto zu sprechen. Zunächst handelt es sich beim Bundesrat nicht um ein Organ der Exekutive (auch wenn er aus Mitgliedern der Exekutive besteht). Und er muss ein externes Organ sein. Da der Bundesrat ein eng mit der Normsetzung verbundenes Organ ist (das über die bloße Initiative hinaus geht) ist es angebracht auch an dem Kriterium der »Externen Unterminierung« zu zweifeln. Abschließendes Urteil findet sich hier auf Seite 285. Über die Vetodifinition die er verwendet schreibt er am Anfang sogar mehr. --Stephanie Mosley (Diskussion) 18:16, 18. Mai 2024 (CEST)Beantworten