Diskussion:Verwendungsdauer

Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von Kh80 in Abschnitt 12M

12M

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Das Beispielbild "Anwendungsbeispiel: „12M“ (Verwendungsdauer von 12 Monaten nach dem erstmaligen Öffnen)" sollte vielleicht ersetzt werden. Wie im Artikel (und der Kosmetikrichtlinie) beschrieben, darf das Symbol nur bei Mindesthaltbarkeit von >30 Monaten verwendet werden. Also ist das Beispiel an sich schon falsch. (nicht signierter Beitrag von 89.13.171.66 (Diskussion) 12:32, 27. Apr. 2016 (CEST))Beantworten

Hallo, eine Mindesthaltbarkeit von mehr als 30 Monaten bedeutet, dass z.B. die Zahnpasta (ungeöffnet und richtig gelagert) mehrere Jahre haltbar ist. Eine Verwendungsdauer von 12 Monaten bedeutet dann, dass die Zahnpasta nach dem Öffnen innerhalb von 12 Monaten aufgebraucht werden soll. Da besteht kein Widerspruch. Beste Grüße -- kh80 ?! 14:57, 27. Apr. 2016 (CEST)Beantworten