Diskussion:Verwendungsaufstieg

Letzter Kommentar: vor 14 Jahren von 195.200.70.42 in Abschnitt Höchstalter

Höchstalter Bearbeiten

...der nur bis zum 44. Lebensjahr...

Dieses Höchstalter für den regulären Aufstieg gilt sicher nicht in allen Bundesländern (nicht signierter Beitrag von 195.200.70.42 (Diskussion | Beiträge) 15:58, 17. Nov. 2009 (CET)) Beantworten