Diskussion:Verwaltungsbeirat

Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von Albatros 58 in Abschnitt Überarbeitung

Sehr geehrte Damen und Herren,

wo finde ich Hinweise auf Rechte und Pflichten eines Verwaltungsbeiratsvorsitzenden sowie eventueller Schadensersatz bei Verstössen

Klammerzusatz Wohnungseigentum im Lemma

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Hallo Normalo, klar ist mir die Regel, dass Klammern im Lemma vermeiden werden sollten. Es könnte auch sein, dass der Begriff „Verwaltungsbeirat“ im deutschen Recht singulär ist. Ich weise aber darauf hin, dass z. B. im GmbH-Bereich die fakultativen „Beiräte“ und „Verwaltungsräte“ bei mittleren und größeren Gesellschaften nicht selten sind. Außerdem sprechen die Eigentümer im WEG-Bereich meist nur vom „Beirat“, auch da könnte der Klammerzusatz zur Orientierung hilfreich sein. Ich hätte auch einen vorherigen Kontakt z. B. zum Rechtsportal für angemessen angesehen. --Immofried 14:14, 22. Jan. 2012 (CET)Beantworten

Überarbeitung

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Die Reform des Wohnungeigentumsgesetz 2020 macht eine vollständige Überarbeitung des Artikels nötig. Die von mir vorgenommenen Änderungen sind mit Sicherheit noch ausbaufähig.--Albatros 58 (Diskussion) 18:52, 5. Jun. 2021 (CEST)Beantworten