Diskussion:Verstrickung

Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von 217.110.209.235 in Abschnitt Verlinkung zu Sondervermögen

1. Hat Verstrickung und Entstrickung nix mit wirtschaftlichem Eigentum zu tun. 2. Ist das Beispiel mit dem Taxifahrer auch nicht gerade realistisch (allein der "Gang" mit dem Auto zur Kirche!) und 3. ist die Ausdruckweise so nebulös wie immer von CB. Este 12:39, 23. Sep 2006 (CEST)

Hi Este, freilich kannst du an besseren Formulierungen und Beispielen feilen. Aber die Verständlichkeitsanforderungen gelten auch hier für diesen Artikel: Man kann nicht gleih mit Buchwerten und stillen Reserven anfangen u.ä. Viele Details machen noch keinen Überblick und sind keine Verbesserung. --CJB 12:43, 23. Sep 2006 (CEST)
Ich halte die Version von Calvin Ballentine für wesentlich unverständlicher als die von Este, der sich auf meine Bitte hin des Artikels angenommen hat. Es kann dahingestellt bleiben, ob der Gedanke mit dem wirtschaftlichen Eigentum zutreffend ist. Jedenfalls ist er nicht geeignet, damit zu beginnen, um das Wesen der Steuerverstrickung zu erklären. Was eigentlich Verstrickung ist (warum dieses Wort) wird nicht erläutert. Selbst wenn mittendrin irgendwo ein wesentlicher Gesichtspunkt kommt (Besteuereung eines Veräußerungsgewinns), bleibt doch das Ganze im Unverständlichen. Da helfen auch vermeintlich schlaue Gedanken vom wirtschaftlichen Eigentum nichts. Selbst das wenig realistische Beispiel wird nicht genügend genutzt, um das Wesentliche zu erklären. Ich halte den Ansatz von Este, das schwierige Thema zu erläutern, für deutlich besser. Ich denke, es ist völlig richtig, den Begriff der stillen Reserven zu bringen, da es doch das Wesen der Verstrickung ist, die angesichts der buchmäßigen Bewertung entstandenden stillen Reserven, die nicht sofort zu versteuern sind, zumindest insoweit mit Beschlag zu belegen, als für im einzelnen genannte Tatbestände zu einem späteren Zeitpunkt eine Versteuerung erfolgen muss. Gut finde ich an Estes Version, dass dort auch der Wortsinn im Zusammenhang erläutert wird (mit der Besteuerung verstrickt). Möglicherweise kann durch Präzisierung der Aussage "für die Versteuerung solange von Bedeutung ..." noch eine Verdeutlichung erfolgen. Letztlich geht es dem Steuerfiskus um die Versteuerung von Gewinnen, dem Steuerzahler darum, das Entstehen von Gewinnen umgekehrt möglichst zu vermeiden. Genau genommen würde der jeweilige Gewinn für jeden Besteuerungszeitraum dann exakt ermittelt, wenn der wirkliche aktuelle Wert jedes Gegenstands des Betriebsvermögens angesetzt würde. Tatsächlich wird stattdessen eine Abschreibung nach generalisierenden Kritierien vorgenommen, wobei der Steuerzahler danach trachtet, durch möglichst hohe Abschreibung im jeweiligen Zeitraum seinen zu versteuernden Gewinn zu minimieren. Entsteht dadurch ein zu geringer Buchwert des einzelnen Wirtschaftsguts, ist eine stille Reserve entstanden. Würde das Wirtschaftsgut jetzt veräußert, würde die stille Reserve aufgelöst und gegenüber dem Buchwert ein höherer Wert realisiert, woraus ein zu versteuernder Gewinn entsteht. Deshalb das Interesse des Fiskus an den stillen Reserven, weil sie potentielle Gewinne und damit potentielle künftige Steuereinnahmen darstellen. Den ersten Satz des Artikels halte ich für unbrauchbar. Er ist so allgemein gehalten, dass er praktisch überhaupt nichts wirklich erklärt.--wau > 23:27, 23. Sep 2006 (CEST)

Das Stichwort von wirtschaftlichen Eigentum, das in beiden Richtungen anwendbar ist, dürfte unter Nicht-Juristen verbreiteter sein, halte ich aber auch nicht für heilig. Ob ein sythetisches oder lebensnahes Beispiel besser ist, da bin ich genauso leidenschaftslos. Die Erklärung mit den stillen Reserven und den Buchwerten ist nicht falsch, aber zu technisch. Dieser knappe Artikel hängt nicht in einem mehrbändigen Steuerlexikon. Daher wäre es etwa wünschenswert, stille Reserve, Buchwerte u.ä mit einfachen Worten im Fließtext zu erläutern ohne sie so lapidar zu erwähnen als wären es Alltagswörter wie Currywurst. Und natürlich ist es nicht fruchtbar drauf zu schlielen, was meine und was deine/seine Version ist, sondern den Artikel weiterzuentwickeln. --CJB 11:13, 24. Sep 2006 (CEST)

Verlinkung zu Sondervermögen Bearbeiten

Diese ist m.E. nicht hilfreich. Ich würde steuerlich Ausführungen zum Sonderbetriebsvermögen erwarten, dieses ist dort aber nicht genannt. Die anderen Möglichkeiten sind hier doch nicht relevant.217.110.209.235 10:50, 17. Feb. 2017 (CET)Beantworten