Diskussion:Verpflichtungsgesetz

Letzter Kommentar: vor 5 Jahren von Bendix Grünlich in Abschnitt Ergänzung des Artikels

Ergänzung des Artikels Bearbeiten

Im Artikel fehlen leider Ausführungen zum Zweck des Gesetzes. Dieser ist nach meiner Einschätzung die Ausdehnung der Strafbarkeit von Amtsträgern auf Verpflichtete (und damit der bessere Schutz der durch die Amtsdelikte geschützten Rechtsgüter). Im letzten Satz des Artikels wird dies zwar angerissen, aber nicht in der gebotenen Tiefe.

Außerdem sollte eine inhaltliche Verknüpfung zum Artikel Gelöbnis (Öffentlicher Dienst) erfolgen.

--Bendix Grünlich (Diskussion) 17:55, 3. Jan. 2019 (CET)Beantworten