Diskussion:Verordnung über elektromagnetische Felder

Letzter Kommentar: vor 10 Jahren von 93.104.246.50 in Abschnitt Geht das euch auf Deutsch

Toter Weblink Bearbeiten

Bei mehreren automatisierten Botläufen wurde der folgende Weblink als nicht verfügbar erkannt. Bitte überprüfe, ob der Link tatsächlich down ist, und korrigiere oder entferne ihn in diesem Fall!

--Zwobot 14:52, 27. Nov. 2006 (CET)Beantworten

Geht das euch auf Deutsch Bearbeiten

Dabei sollen außer Betracht: bleiben kurzzeitige Überschreitungen der angegebenen Werte „um nicht mehr als 100 vom Hundert, deren Dauer insgesamt nicht mehr als 5 vom Hundert eines Beurteilungszeitraums von einem Tag ausmacht“ kleinräumige Überschreitungen „der angegebenen Werte der elektrischen Feldstärke um nicht mehr als 100 vom Hundert außerhalb von Gebäuden, soweit nicht im Einzelfall hinreichende Anhaltspunkte für insbesondere durch Berührungsspannungen hervorgerufene Belästigungen bestehen, die nach Art, Ausmaß oder Dauer für die Nachbarschaft unzumutbar sind“.

Der Gesetzestext ist ja schön und gut, 79,9Mio Deutsche würden so etwas aber lieber in verständlich lesen. Kann das Bitte jmd überstzen. Sollen die 100 vom Hundert 100% sein, und 5 vom Hundert also 5% ??? --93.104.246.50 10:46, 10. Apr. 2014 (CEST)Beantworten