Diskussion:Verkehrsministerium (München)
verschiedenes einsammeln
BearbeitenAus der Denkschrift zum Verkehrsministerium, erschienen 1916. Originaltext S.1, Verfasser, Carl Hocheder: "Gemäß Artikel 1, Ziffer 13 des Gesetzes vom 10. August 1902 über den Bedarf für Postbauten, Telegraphen- und Telephonanlagen ist das dem Münchener unter dem Namen Maffeianger wohlbekannte Grundstück im Unfange von 24780 qm durch Ankauf um die Kaufsumme von 4500000 Mark aus dem Besitz der Stadtgemeinde München in den des Staates übergegangen." (nicht signierter Beitrag von Fentriss (Diskussion | Beiträge) 14:09, 2. Sep. 2017 (CEST))
Torbau über die Arnulfstraße
BearbeitenIch bin mit der Straßenbahn noch unter dem 1966 m. E. unnötigerweise abgerissenen Torbau über die Arnulfstraße hindurchgefahren. Er besaß drei Durchfahrtsöffnungen und war keineswegs ein Verkehrshindernis. Nach meiner Kenntnis war für die Gebäudeteile nördlich des Torbaus die Deutsche Bundespost (Bundespostministerium), für die Gebäudeteile südlich der Arnulfstraße, die heute die Außenstelle des Eisenbahnbundesamtes beherbergen, die Deutsche Bundesbahn (Bundesverkehrsministerium) zuständig. Aus dienstlichen Gründen war deshalb ein Verbindungsbau mit seinen Unterhaltskosten nicht mehr erforderlich. Das dürfte der Grund für den Abbruch gewesen sein.
M. E. sollte der Satz "1966 fiel dann auch der Torbau dem zunehmenden Verkehrsaufkommen an der Arnulfstraße zum Opfer." wie folgt geändert werden: "1966 fiel dann auch der Torbau dem Abbruch zum Opfer."
Wolfgang Hendlmeier 2003:E9:A722:6100:B57B:BF58:8712:53FF 20:32, 14. Nov. 2020 (CET)