Diskussion:Verkehrsübungsplatz

Letzter Kommentar: vor 1 Monat von 80.187.66.45 in Abschnitt Rechtliches

Voraussetzungen Bearbeiten

"Einzige Voraussetzungen sind ein Beifahrer mit gültigem Autoführerschein" - also ich kenne einen Platz, wo der Fahrer alleine im Fahrzeug sein darf. Warum auch nicht? So ein Platz ist i.d.R. ein abgeschlossenen (privates) Gelände und da ist es einfach nicht notwendig einen Beifahrer zu haben, im Gegenteil sogar manchmal vorteilhaft (wünschenswert). Der Satz sollte deshalb entfernt oder umformuliert werden. Evershagen 14:10, 9. Jan. 2008 (CET)Beantworten

Rauskopiert Bearbeiten

Ganze Sätze findet man hinter den angegebenen Links genauso wieder. Es wurde also viel kopiert was nicht zulässig ist. Aus Quellen darf man sich nur Informationen holen um dann seinen eigenen Artikel zu verfassen!

Ach zum Kommentar von Evershagen: Es ist auf alle Fälle auf den meisten Übungsplätzen der Fall, dass ein Beifahrer mit Führerschein babei sein muss um notfalls eingreifen zu können. Aber der gesamte Artikel sollte dringen überarbeitet werden --Neckarauer 12:47, 13. Jul. 2008 (CEST)Beantworten

Ich bin mir sicher dass auf allen Verkehrsübungsplätzen auf denen ich bisher war, vorgeschrieben ist, dass ein Beifahrer dabei ist (welcher die Klasse fahren können und dürfen muss) da der Sinn auch Tipps beinhaltet und vor allem Verhalten in für den Fahranfänger unbekannten Situationen und handeln in diesen Situationen. Außerdem soll der Fahrer meiner Meinung nach dem Beifahrer aus seinen Erfahrungen die Vor- und Nachteile mancher Aktionen darlegen. --Ben_der_Honk 14:57, 04.12.2008

Ich muss mich verbessern: ALLES (!!!) Bis auf den letzten Satz is kopiert

--Neckarauer 12:49, 13. Jul. 2008 (CEST)Beantworten

Im Artikel Fahrschule wurden solche Links immer strikt gelöscht. Meiner Meinung nach sollten die Links aus dem Artikel raus, bzw. es wäre besser diese durch qualitativere URLs zu ersetzen. Gruß --Cy 16:47, 30. Okt. 2008 (CET)Beantworten

Beschränkung auf Autos Bearbeiten

Zumindest in Karlsruhe (http://www.verkehrswacht-karlsruhe.de/vuebplatz01a.htm) sind auch Motorradfahrer zugelassen, ich passe den Artikel gleich passend an. -- mømø 13:39, 16. Jun. 2009 (CEST)Beantworten

Rechtliches Bearbeiten

Keine Rechtsgrundlagen, keine Entscheide, keine Urteile. Na bravo, und für so was wollt ihr auch noch Spenden. --80.187.66.45 23:50, 7. Mär. 2024 (CET)Beantworten