Review (Januar 2009)

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Zunächst möchte ich allen ein frohes und gesegnetes Weihnachtsfest wünschen.


Im Rahmen des Wiwiwiki-Projekts erstelle ich zum Thema Spieltheorie einen Artikel zur Verhandlungsmacht und strebe dabei einen lesenswerten Artikel an. Nach dem QS-Prozess des zuvor genannten Projekts gingen nur unwesentliche Änderungen hervor. In gleicher Weise sehe ich für den Artikel keine weiteren Verbesserungsmöglichkeiten. Entsprechend hoffe und erbete ich eine kritische Würdigung der hießigen User zur weiteren Qualitätssteigerung.


Mit bestem Gruß zur schönsten Zeit des Jahres,

--MGM08321 17:15, 21. Dez. 2008 (CET)Beantworten

Zunächst einmal: Schöner Artikel, Marco. Hier einige Anmerkungen:
Allgemeines:
Der Artikel ist verwaist (d.h. kein anderer Artikel verlinkt auf ihn). Dadurch wird er von Benutzern schwer gefunden
Damit verbunden: Der Artikel ist recht abstrakt. Konkrete Beispiele würden helfen. Z.B. im Handel
Wir haben Marktmacht. Gibt es da Zusammenhänge?
Was folgt aus der Erkenntnis, dass es Verhandlungsmacht gibt?
Versuche, die Verhandlungsmacht gleichmäßiger zu gestalten oder den Mißbrauch von hoher Verhandlungsmacht zu vermeiden. Hier fallen mir z.B. das AGB-Gesetz ein oder die Auseinandersetzungen um den § 116 Arbeitsförderungsgesetz in den 1980er Jahren
Versuche, die strukturell unterlegenen Verhandlungsparteien zu kompensieren (z.B. Verbraucherschutz)
Ineffizienz von Märkten mit deutlich unterschiedlicher Verhandlungsmacht?
Ich habe einmal den interwiki zum englischen Artikel ergänzt. Gibt es weitere? (hierzu würde helfen, wenn ich wüsste, wie der Begriff in den jeweiligen Sprachen lautet)
Kategorien: Spieltheorie ist klar. Im en-Artikel sind es noch Category:Commerce und Category:Cooperative game. Was passt in de?
Einleitung:
Hier gehört imho der Hinweis hin, dass es sich um Spieltheorie handelt bzw. in welchen anderen Theorien das Thema Anwendung findet
Bild: Irgendwie verstehe ich die Aussage des Bildes nicht: Die Waage ist natürlich linkslastig, weil da mehr Geld liegt. Ich hätte es verstanden, wenn die Waage im Gleichgewicht wäre und links weniger Geld und dafür mehr Verhandlungsmacht wäre.
Die Verlinkung auf Interessenausgleich ist grob irreführend. Da muß entweder Interessenausgleich allgemeiner dargestellt werden (wohl das beste) oder der Link muss weg.
Abschnitt "Verhandlungsmacht als Instrumentarium"
"Die Verhandlungsmacht kann für Verhandlungen instrumentalisiert werden" : Kann? Gibt es Verhandlungen ohne Verhandlungsmacht bzw. instrumentalisierung derselben?
"Verhandlungsmacht als Maßeinheit" Wie lautet die Maßeinheit? Eigentlich ist die Maßeinheit doch Geldeinheit?
Abschnitt "Anforderungen":
Der ganze Abschnitt ist (da kontextfrei) nicht verständlich. Warum setzt die Spieltheorie diese 2 Punkte voraus? Was passiert, wenn die 2 Punkte nicht erfüllt sind. Und inhaltlich: Warum keine Nullsummenspiele? Ich hätte jetzt vermutet, dass sich Verhandlungsmacht bei einem Nullsummenspiel am besten isolieren läßt.
Abschnitt "Einflussfaktoren auf die Verhandlungsstärke"
Leider nur Stichwortsammlung. Hier wäre zumindest notwendig zu erfahren, welche diese Faktoren positiv und welche negativ wirken und wie stark die jeweilgen Einflüsse sind. Abgesehen davon sind ganze Sätze immer besser als Aufzählungen.Karsten11 14:07, 22. Dez. 2008 (CET)Beantworten

Hallo Karsten,

danke für die vielen Hinweise. Zu einigen Punkten möchte ich unbedingt Stellung beziehen:

Verwaisung

Der Artikel sowie der Großteil der verwandten Themen ist in Wikipedia neu, von daher sind Verlinkungen noch nicht vorhanden und werden im Rahmen des Wiwiwiki-Projekts eingepflegt.

Erkenntnis aus Verhandlungsmacht

Steht imho an mehreren Stellen des Artikels:
  • Dominanz
  • Vergrößerung der Auszahlung usw.

Gleichmäßigere Gestaltung der Verhandlungsmacht

Bisher konnte ich mir auf diesen Hinweis keinen Rheim machen. Verhandlungsmacht kann bei 2 Parteien immer nur einseitig wirken. Eine gleichmäßige Verteilung würde die Verhandlungsmacht einer Seite auflösen. Ich denke dies auch eindeutlig formuliert zu haben.

AGB-Gesetz

Das Gesetz existiert nicht. Die Regelungen der AGB sind vielmehr Bestandteil des allgemeinen Schuldrechts, welches im BGB verankert ist. Parallelen zur Verhandlungsmacht zu ziehen ist m.E. irreführend.
Das war früher – wenn ich hier wild spekulieren darf: zu Karsten11s Studienzeiten – mal anders ;-) Ahoi ... Nis Randers Sag's Mutter ... 01:21, 26. Dez. 2008 (CET)Beantworten

Reaktionen der unterlegenen Seite

Auch dazu habe ich ein Beispiel gebracht, wie durch Alternativen die Verhandlungsmacht beeinflusst werden kann. Eingriffe des Staates zu berücksichtigen würde den Artikel imho nur unnötig strecken. Außderm bin ich der Meinung, dass diese Erweiterung ebenso wie die Inneffizienz von Märkten durch Verhandlungsmacht (ich nehme an du spielst auf Monopole an) in anderen Artikeln besser aufgehoben ist bzw. dort hinreichend erläutert wurde. Derweil liegt das Hauptaugebnmerkt auf der spieltheoretischen Betrachtungsweise.

Erweiterung der Kategorien

Ich habe eine weitere Kategorie hinzugefügt. Inwieweit es Nutzen stiftet zusätzliche Kategorien hinzuzufügen ist m.E. fraglich. Wenn man den Begriff atomisiert lässt er sich prinzipiell fast überall anwenden, was schließlich zu weit führt und von der eigentlich Kernproblematik ablenkt.

Verständnis zum Bild

Hier war ich wirklich überrascht. Scheinbar hast du den Artikel dann doch nicht verstanden?! Verhandlungsmacht sorgt dafür, dass ein fest definierter Geldbetrag ungleichmäßig aufgeteilt wird und die Partei mit der (größeren) Verhandlungsmacht mehr bekommt und somit die Verhandlung/Entscheidung dominiert. Falls dies trotzdem unklar bleibt, muss ich die Grafik wohl erweitern ...

Einflussfaktoren auf die Verhandlungsstärke

Ich habe die Faktoren nochmals überarbeitet. Ich denke es ist verständlich, dass es sich hier nicht um eine abschließende Aufzählung handelt. Imho ist es an diese Stelle wesentlich vorteilhafter mit einer Aufzählung zu arbeiten, um das Einflussspektrum zu erfassen. Zumal kann von den meisten genannten Faktoren verlinkt werden, womit eine Erklärung redundant ist. Über den Einbezug der Einflussrichtung habe ich mir lange Zeit Gedanken gemacht. Da die meisten Begriffe selbstredend sind und weil man jeden Begriff positiveren/negieren müsste, um anschließend die Einflussrichtung anzugeben, würde dieses Vorgehen der Übersichtlichkeit schaden.

Ich möchte an dieser Stelle unbedingt darauf hinweisen, dass ich die gegebenen Kommentare nicht komplett verworfen habe. Es war mir wichtig meine Betrachtungsweise zu diesen Punkten offenzulegen, um gemeinsam die Qualität zu verbessern. Möglicherweise ist mir durch die intensive Literaturrecherche die Übersicht für das Einfache verloren gegangen.

Von daher bitte ich weiterhin um Unterstützung.

Mit bestem Gruß, --MGM08321 18:25, 25. Dez. 2008 (CET)Beantworten

Zunächst auch von mir: Keine schlechte Arbeit.
Das Bild finde ich durchaus eingängig.
Mir ist aber das Beispiel gegenüber dem „inhaltlichen“ Teil des Artikels wesentlich zu lang. Du solltest es aber nicht kürzen (es ist angenehm anschaulich, allerdings tun es vielleicht auch 10 statt 199 Tage, damit die Zahlen nachvollziehbarer werden), sondern den theoretischen Teil eher erweitern. Bargaining Power ist ein mehr als weites Feld, z.B. ...
Weitere (... andere ...) Referenzen würden dem Artikel sicher nicht schaden.
Dezent hinweisen möchte ich in diesem Zusammenhang (Achtung: Ganz bei euch in der Nähe – und die Bibliothek sollte auch in den Ferien offen sein ... alternativ magst Du einen Blick auf die dort angegebene „free download“-Literatur werfen) bspw. auf [1], oder auch unter [2]. Sicher erwartet hier niemand einen Artikel vergleichbarer Tiefe und Themendurchdringung, aber „so ganz ohne“ geht es dann doch nicht – vielleicht lassen sich Nadine oder Kirsten ja auf einen Kaffee einladen ;-)
Wieso beschäftigt sich die VWL mit Verhandlungsmacht? Seit wann? Wer ist das als Vorreiter zu nennen, wer hat nennenswertes geleistet?
Ketzerische Frage, auch an den Dozenten: Wäre nicht Verhandlungstheorie das bessere, weiter gefasste Lemma?
Von der eher praktischen Seite her fand ich Karstens Idee weiter oben durchaus einleuchtend: Was versucht z.B. ein Gesetzgeber, wenn er Situationen mit offensichtlich ungleich verteilter Verhandlungsmacht wahrnimmt? Idealiter wird er im Sinne „gleicherer“ Bedingungen tätig, z.B. durch Reglementierung von AGBs, indem überraschende, den einzelnen Kunden offensichtlich übervorteilende Regelungen schlicht negiert werden. Dazu ließe sich doch etwas sagen?
Frohes Restfest, Ahoi ... Nis Randers Sag's Mutter ... 01:44, 26. Dez. 2008 (CET)Beantworten

Ich wünsche ALLEN ein gesundes neues Jahr. @Nils, danke für die weiterführende Kritik!

  • Aufgrund deiner Äußerung, dass 10 statt 199 Tage genügen könnten habe ich den theoretischen Teil um den Verhandlungshorizont erweitert, da dies erheblichen Einfluss auf die Verhandlungspositionen hat. Dies ging nicht eindeutig genug hervor - das sollte nun gefixt sein.
  • Eine weitere Referenz wurde hinzugefügt. Nach umfassender Recherche deiner vorgeschlagenen Literatur habe ich festgestellt, dass die Verhandlungsmacht im spieltheretischen Sinne nicht weiter fundiert werden kann. Auch die Quellen des MPI bzw. der FSU Jena (Herr Kirchkamp) tragen nicht weiter dazu bei. Typischerweise behandelt die Literatur den zugrundeliegenden Verhandlungsprozess und stellt diesen mehr oder weniger mathematisch dar. Erkenntnisse für die Verhandlungsmacht konnte ich somit nicht weiter gewinnen.
  • Gleiches gilt m.E. für die "Vorreiter". Bswp. Nash und Rubinfeld haben sich ebenfalls ausschließlich mit der Verhandlung auseinandergesetzt und tangieren das Lemma Verhandlungsmacht nur flüchtig.
  • Das Lemma Verhandlungstheorie ist tatsächlich weitreichender und umfassender als das Vorliegende. Für die Abgrenzung und Einordnung in die Spieltheorie ist es aber durchaus praktikabler.
  • Staatliche und andere Eingriffe habe ich unter dem neuen Abschnitt Begrenzung der Verhandlungsmacht verarztet. Ich denke mit der gewählten Kürze des Abschnitts wird der Artikelumfang nicht über Gebühr strapaziert.

Gibt es noch weitere Anregungen seitens der Community? Mit bestem Gruß, --MGM08321 02:04, 3. Jan. 2009 (CET)Beantworten

Hallo, gerne.
Mir gefällt der Artikel jetzt deutlich besser. Besser ist vor allem auch mein „Gefühl“, dass der Artikel das Thema gut abdeckt – gerade weil Du oben einige meiner Ideen mit guten und überzeugenden Argumenten ablehnst und sich so bei mir der Eindruck verfestigt, dass Du das Thema für einen guten Artikel hinreichend präzise durchdrungen hast.
Dringend möchte ich Dir noch empfehlen, den Abschnitt „Einflussfaktoren“ in Fließtext auszuformulieren. Das ist nicht weiter schwierig, wird aber bei Lesenswert-Kandidaturen praktisch standardmäßig gefordert. Raten würde ich auch dazu, darauf zu achten, dass in jedem Unterkapitel zumindest eine, besser zwei Referenzen genannt sind (auch das hast Du fast überall gemacht, aber bitte noch komplettieren).
Dem Beispiel würde ich eine – kurze und allgemeinverständliche, keine Angst, keine seitenlange Ausführung höherer Mathematik – Erläuterung dessen stellen, was Du im Beispiel selbst gut nachvollziehbar konkret vorrechnest.
Wie bisher bei allen angemerkt (steht das nicht in eurer Formatvorlage?): Fußnoten enden mit Punkten. Immer. ;-)
Danach kann der Artikel imho sein Glück auf KLA versuchen.
Gruß, Ahoi ... Nis Randers Sag's Mutter ... 20:31, 3. Jan. 2009 (CET)Beantworten


Schönen guten Abend,
ich habe den Artikel auf meiner Unterseite aktualsiert. Dabei habe ich die Fußnoten punktiert ;) und die Einflussfaktoren wie gewünscht ausformuliert. Zusätzlich habe ich eine weitere Literaturquelle hinzugefügt und entsprechende Referenzen ergänzt. Schließlich habe ich dem Beispiel eine mathematische Formel spendiert, damit die Tabellen leichter nachvollziehbar sind. Allerdings bin ich mir bei der Formel noch nicht so ganz sicher, weshalb ich den Artikel noch nicht übertragen habe. Ich würde mich freuen, wenn sich dieser kurz angenommen wird.
Gruß und Dank, --MGM08321 19:06, 14. Jan. 2009 (CET)Beantworten
Du könntest den Absatz mit den Einflussfaktoren noch nach oben verschieben, dann hast Du das Beispiel en bloc am Ende stehen. Ahoi ... Nis Randers Sag's Mutter ... 23:38, 16. Jan. 2009 (CET)Beantworten
Super, genau das habe ich mir nämlich auch noch überlegt. Sämtliche Änderungen habe ich nun auf die Artikelseite zur Sichtung übernommen. Soll der Artikel nun sein Glück auf KLA versuchen? Grüße, --MGM08321 12:07, 17. Jan. 2009 (CET)Beantworten
Der Artikel befindet sich nun in der KLA und kann aus dem Review ggf. gelöscht werden. Ich bedanke mich herzlichst für die Unterstützung. --MGM08321 20:07, 20. Jan. 2009 (CET)Beantworten

KLA (abbruch durch projektende/inaktivität des teilnehmers, hier nachgetragen zwecks vollständigkeit lehrstuhlbewertung)

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Verhandlungsmacht setzt sich aus den Begriffen Verhandlung und Macht zusammen (engl. bargaining power) und beschreibt die relative Stärke der Verhandlungsposition zwischen Personen oder Organisationen während eines Interessenausgleichs. Über Verhandlungsmacht beschreibt man im Allgemeinen die Dominanz in einer Verhandlung über die andere Seite. In der ökonomischen Theorie wird der Interessenausgleich grundsätzlich auf Geldwerte reduziert, die entsprechend der Verhandlungsmacht aufgeteilt werden.

Meine sehr verehrten Leser und Leserinnen, ich kandidieren nach einem ausführlichen Reviewprozess für einen lesenswerten Artikel, da ich der Überzeugung bin, dass mein Engagement die Community bereichert und ein lesenswerter Artikel dies unterstreicht. Mit bestem Gruß, --MGM08321 10:56, 20. Jan. 2009 (CET)Beantworten

Pro für diesen im Rahmen des Wiwiwiki-Projektes komplett neu entstandenen Artikel, der einen ausgiebigen Verbesserungs- und Reviewprozess erfolgreich durchlaufen hat. Insbesondere die OMA-Tauglichkeit des Schritt für Schritt entwickelten Beispiels ist hervorzuheben. Ahoi ... Nis Randers Sag's Mutter ... 23:27, 20. Jan. 2009 (CET)Beantworten

(Ohne Votum.) Was mich erheblich irritiert: Dieser gängige Begriff (sowohl in den Sozialwissenschaften als auch im Zeitungsdeutsch) wird ausschließlich als spieltheoretischer (und nochmals eingeschränkt: ökonomischer) Begriff abgehandelt. Das kann eigentlich nicht angehen. Ferner: In der Einleitung heißt es: die relative Stärke der Verhandlungsposition zwischen Personen oder Organisationen während eines Interessenausgleichs - warum denn nicht zunächst mal Interessenkonflikts? Zunächst mal muss es doch Konflikt geben, bevor ein "Ausgleich" stattfindet - oder eben nicht stattfindet. Ganz generell erscheint mir die Zuspitzung auf die ökonomische Modellierung eine sehr problematische Sache, was sich eben nicht nur im Fehlen von Material (gängiges Beispiel für VM: Arbeitskampf), sondern auch in solchen bedenklichen Formulierungen abbildet. Ich stimme nur deshalb nicht contra, weil mir der spieltheoretische Teil ganz informativ erscheint. Dass das Beispiel so illustrativ wäre, kann ich übrigens nicht bestätigen.--Mautpreller 11:54, 21. Jan. 2009 (CET)Beantworten

Nach nochmaliger Lektüre contra. Nicht nur das oben Angesprochene fehlt, darüber hinaus gibt es nichts zur Begriffsbildung und Begriffsgeschichte, keinen Überblick über die Forschungsliteratur und keine gute Einordnung des Themas. Dafür aber Blüten wie diese: Eine Begrenzung der eigenen Verhandlungsposition durch eigene Eingriffe findet hauptsächlich unter soziologischen (ethische und moralische) Aspekten, beispilesweise älteren oder bedürftigten Menschen den Vortritt zu lassen, statt. (Soziologie = Ethik und Moral = Älteren Platz anbieten) Der umgekehrte Fall von Alternativen sind Abhängigkeitsbeziehungen zwischen den Verhandlungsteilnehmern, dessen Zusammenhang über Wechselkosten beschrieben wird. Hm? dessen? Und was ist ein "umgekehrter fall von Alternativen"? Eine Verhandlung zwischen "Staat und Volk" stell ich mir auch sehr lustig vor. Wer verhandelt da, der Volkstribun? Nee. --Mautpreller 12:25, 21. Jan. 2009 (CET)Beantworten


Zunächst möchte ich mich nochmals bei Nis bedanken, der mich während des Reviewprozess tatkräftig unterstützt hat.

@Mautpreller, ich möchte dich darauf hinweisen, dass ich mit den von dir angeschlagenen Ton nicht diskutieren werde. Kritik kannst du sicherlich sachlich formulieren und Verbesserungsvorschläge konstruktiv darstellen.

  • Der Begriff Verhandlungsmacht wird nach meiner umfassenden Literaturrecherche (u.a. 2 Hochschulbibliotheken, Internet, Recherchedienste) nicht ein einziges Mal exakt definiert und erst recht nicht die Begriffsbildung oder die Begriffsgeschichte abgehandelt. Das liegt m.E. wohl auch daran, dass es diese nicht gibt. In der Literatur wird der Begriff stets für Erklärungen benutzt und mehr auch nicht. Von daher habe ich sämtliche Aspekte zusammengetragen, die den Begriff umreißen. Als Betriebswirt habe ich die Verhandlungsmacht selbstverständlich in spieltheoretischer Sicht betrachtet, da die weitere Verwendung in der Soziologie und wo auch immer weniger handhabbar sind. Folglich ist eine mathematische Betrachtung m.E. für alle Leser verständlicher. Entsprechend sind auch die Kategorien gewählt.
  • Einen Konflikt würde ich nicht in jeder Hinsicht als Basis einer Verhandlung ansehen. Wenn du 5 Bonbons hast und 2 Freunde kommen zu dir und würde gern eins haben, hast du da einen Konflikt? Es besteht doch ehr das Problem der Verteilung!
  • Wenn mein ausführliches Beispiel nicht Arbeitskampf i.w.S. behandelt hast du es wohl nicht gelesen.
  • Der "umgekehrte Fall von Alternativen" bezieht sich auf den Satz davor. Klar das es losgelöst betrachtet keinen Sinn ergibt. Wenn dir die Formulierung mißfällt kannst du sie gern verbessern - so der Sinn einer Community.
  • Selbstverständlich verhandelt man als Bürger mit dem Staat in Form seiner handelnden Organe. Ich denke da nur an das Finanzamt oder an die Agentur für Arbeit - beide diktieren ja nicht was zu tun ist, da gibt es stets einen Verhandlungsspielraum, auch wenn das nicht bei jedem der Fall ist.

Gruß, --MGM08321 22:40, 21. Jan. 2009 (CET)Beantworten

Pro Ohne wenn und aber. Ein klarer, gut strukturierter Artikel, der das Lemma in klaren Worten und Verschnörkelungen erklärt - im übrigen sind wie hier nicht bei der Exzellenzkandidatur. -- SVL 22:53, 21. Jan. 2009 (CET)Beantworten

@MGM08321: Die Kritik an meinem Ton ist berechtigt, ich hatte mich über den Artikel geärgert; tut mir leid. In der Sache bleibe ich aber dabei. 1. Wenn das, was Du zum Begriff sagst, im Artikel stünde, wäre er weit besser: ein nirgends exakt definierter Begriff, der dennoch weithin verwendet wird. Der Artikel suggeriert (leider) eher das Gegenteil. 2. Natürlich muss man irgendeine Herangehensweise wählen. In der von Dir gewählten Form leistet aber der Artikel nicht das, was er m.E. soll: einen kurzen Überblick daüber zu geben, was "Verhandlungsmacht" bedeutet, wie der Begriff benutzt wird, wie sie sich auswirkt. Das liegt m.E. vor allem daran, dass die realen Fälle (und das sind nun mal Fälle sozialen und politischen Konflikts) im Artikel ausgeblendet bleiben (Gegenbeispiel Brinkmanship: auch da wurde das Thema spieltheoretisch behandelt, aber - wenigstens ansatzweise - in einen politischen Kontext gestellt - zugegeben: Da wars leichter, weil es eben ein spezifisch spieltheoretischer Begriff ist, der aus einer konkreten Konfliktsituation entstand). 3. Dass eine "mathematische Beschreibung" für den Leser verständlicher ist, halte ich für eine falsche Annahme. 4. "Ausgleich" ist auf jeden Fall irreführend. Für Verhandlung muss mann immer konfligierende Interessen unterstellen, sonst wäre eine Verhandlung gar nicht nötig. 5. Dein Beispiel hat schlicht keine Aussagekraft im Zusammenhang mit Arbeitskämpfen. Es ist lediglich formal aus diesem Bereich gewählt. Ein aussagekräftiges Beispiel wäre etwa, um es schlicht zu machen (und Organisationssoziologie ein wenig auszublenden): individuelle Gehaltsverhandlungen (mit und ohne Exit-Optionen für beide etc.). Da wäre eine Brücke zwischen spieltheoretischem Modell und konkreter Aushandlung möglich, und zugleich könnte man drauf verweisen, was noch alles mit reinspielt - ohne das notwendigerweise auszuführen. (Zu Deinem Beispiel noch: Es beginnt schon damit, dass die naturgegebene Verhandlungsmacht - Direktionsrecht! - des Besitzers ignoriert wird. Man könnte noch vieles dazu sagen, sowohl zur Aussagekraft als auch dazu, dass selbst die im Artikel angesprochenen Kategorien daran nicht durchgeführt werden.) 6. Sprachlich: "Abhängigkeit" ist nicht "der umgekehrte Fall von Alternativen", sondern: Wer Alternativen hat, hat höhere Verhandlungsmacht, wer in Abhängigkeiten lebt, hat niedrigere Verhandlungsmacht; die Abhängigkeit lässt sich (sofern überhaupt Alternativen bestehen) über Wechselkosten operationalisieren. Der Zusammenhang wird im Text nicht sichtbar. 7. Ja, als Bürger verhandelt man mit dem Staat - aber nicht als Volk. Und als Fazit: Du hast ein bisschen Pech mit dem Lemma. Da hilft nur, Diffuses, Ungenaues, Unklares als solches zu benennen (und das möglichst präzise). Wenn das gelingt, revidiere ich mein Urteil gern.--Mautpreller 09:31, 22. Jan. 2009 (CET)Beantworten
Sorry für die Länge dieses Reviews, aber zur Literatur: Du baust Deinen Text auf die "Spieltheorie für Einstieger" auf. Wäre es nicht sinnvoller, Roderick Martins Band, der explizit dem Thema bargaining power gewidmet ist, stärker zu berücksichtigen? Und ohne Recherchedienst find ich auch schnell: Bacharach/Lawler (1981): Bargaining: Power, Tactics and Outcomes. Offenbar etwas Grundlegendes, jedenfalls find ich jede Menge Reviews und Literaturverzeichnisse etc.; daraus ließe sich doch sicher was machen.--Mautpreller 11:06, 22. Jan. 2009 (CET) Übrigens gibt es eine deutschsprachige Zusammenfassung der Bacharach/Lawlerschen Theorie der Verhandlungsmacht bei Münch: Soziologische Theorie, Band 2: Handlungstheorie, die mir nach Blick auf die Auszüge in Google Books als recht brauchbar erscheint. Die könnte deutlich weiterführen und vielleicht doch noch zu einem lesenswerten Artikel führen.--Mautpreller 12:07, 22. Jan. 2009 (CET) PPS: Und in Thomas Schellings Strategy of Conflict sollte doch auch was zu finden sein ... --Mautpreller 13:03, 22. Jan. 2009 (CET) Bei meiner Onlinerecherche fand ich übrigens Hinweise darauf, dass es spätestens seit Schelling (1960!) sehr wohl eine Diskussion über den Begriff gibt und zwar bis heute. Das gehört doch in den Artikel! --Mautpreller 15:22, 22. Jan. 2009 (CET)Beantworten
Vielleicht ließen sich einige der Probleme durch eine klarstellende Verschiebung auf Verhandlungsmacht (Spieltheorie) lösen? Dann wäre zumindest der inhaltliche Fokus klar und auch nach außen deutlich erkennbar. Ahoi ... Nis Randers Sag's Mutter ... 00:07, 24. Jan. 2009 (CET)Beantworten
Denkbar. Aber zumindest Schelling sollte verarbeitet werden, der ist nun mal Spieltheoretiker.--Mautpreller 10:58, 24. Jan. 2009 (CET) PS: Auch Bacharach und Lawler sollten aus meiner eher laienhaften Sicht der Spieltheorie zuzuordnen sein.--Mautpreller 12:01, 24. Jan. 2009 (CET)Beantworten