Das ist alles etwas umstritten. Neben den Verfügungsverboten gibt es auch Normen, die schlicht die Verfügungsbefugnis entziehen ("kann nicht verfügen"). Wenn man das dagegen so sieht wie hier, kann man nur schwer begründen, warum Normen zum Schutz des Ehegatten nicht nur relative, sondern absolute Verfügungsverbote sein sollen. Vom Wortlaut mal ganz abgesehen, der von einem Verbot nichts weiß... --103II 22:02, 16. Aug. 2007 (CEST)