Fehler bei der Gruendung eines Schweizer Vereins {Übertrag von Diskussion:Vereinsrecht (Deutschland) }

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Da steht: "Dazu müssen zumindest drei Personen Statuten erstellen und die Organe bestellen..." Meines wissens nach muessen das nur zwei Personen sein. Kann das jemand bestaetigen? --Stormbringer 09:41, 20. Jan. 2009 (CEST)Beantworten

Im ZGB steht nichts davon, wieviele Personen ein Verein haben muss. Logischerweise muss er aus mindestens einer Person bestehen, damit ein Vorstand gewählt werden kann :o) --Keimzelle talk 13:12, 25. Mär. 2010 (CET)Beantworten