Diskussion:Verbrauchsabgaben

Letzter Kommentar: vor 12 Jahren von Reiftramoz in Abschnitt Definition der Verbrauchsabgaben, HO-Akzise

Definition der Verbrauchsabgaben, HO-Akzise

Bearbeiten

Die Beschreibung im Artikel ist nicht korrekt. Meyers Neues Lexikon, Leipzig 1964, Band 8, sagt, dass Verbrauchsabgaben „insbesondere in der nichtvolkseigenen Wirtschaft erhoben“ wurden, während sie „in der volkseigenen Wirtschaft größtenteils in der Produktions- und Dienstleistungsaufgabe aufgegangen“ waren. Nach dem Ökonomischen Lexikon Q-Z, Berlin 1979 sind sie „ehem. selbständig erhobene ... Abgaben“, die „seit 1972 in die produktgebundenen Abgaben ... einbezogen“ wurden.

Die HO-Akzise war der Preisaufschlag zwischen dem Preis rationierter Waren und dem HO-Preis. Sie kam bei Abschaffung der Lebensmittelrationierung 1958 größtenteils zum Wegfall, bestand aber für Kohlen faktisch noch bis 1990. -- Reiftramoz 00:01, 28. Jan. 2012 (CET)Beantworten