Diskussion:Verbot mit Erlaubnisvorbehalt (Datenschutz)

Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von 2A02:A03F:14DB:C600:F5D2:F15D:6B88:127C in Abschnitt Falscher Beitrag

Falscher Beitrag Bearbeiten

Dieser Beitrag ist sachlich falsch. Es handelt sich bei den Rechtmäßigkeitsanforderungen im Datenschutzrecht nicht um ein "Verbot mit Erlaubnisvorbehalt".

--2A02:A03F:14DB:C600:F5D2:F15D:6B88:127C 16:41, 24. Jan. 2016 (CET)Beantworten

Überarbeiten Bearbeiten

Irgendjemand müsste mal hier ran. Es bestehen noch Bezüge zur alten EG-Richtlinie, die mit der EU-Verordnung 2016/679 (DSGVO) hinfällig geworden ist. Bezüge zur DSGVO bestehen gar nicht.