Diskussion:Vögte von Gera

Letzter Kommentar: vor 13 Jahren von Adelfrank in Abschnitt Söhne eines Kinderlosen?

Söhne eines Kinderlosen? Bearbeiten

Aufstieg und Niedergang Bearbeiten

"Nach der verlorenen Schlacht bei Mühlberg muss er die Herrschaft Gera an seinen Verwandten Heinrich IV. von Plauen abtreten, der 1550 nach seinem kinderlosen Tod, als rechtmäßiger Erbe auch die noch verbliebenen Herrschaften Schleiz und Lobenstein erhält. Die Herrschaft Gera wird bereits von dessen Söhnen 1562 an ihre nächsten Verwandten, die Reußen, mit denen sie in der Person des Stifters der Vögte von Plauen ihren gemeinsamen Vorfahren haben, abgetreten."

Wie kommt es zu Söhnen eines Kinderlosen?(nicht signierter Beitrag von 84.174.127.25 (Diskussion) 11:45, 22. Nov. 2010 (CET)) Beantworten

Heinrich XV. (* 1476; † 1550) vereinigt 1538 letztmalig die Herrschaft in seiner Hand. Nach der verlorenen Schlacht muss er (Heinrich XV.) die Herrschaft Gera an seinen Verwandten Heinrich IV. (* 1510; † 1554) abtreten, der 1550 nach seinem (Heinrich XV.) kinderlosen Tod, als rechtmäßiger Erbe Schleiz und Lobenstein erhält. - Kannst es gern umformulieren, Oder war das nur ein Denkfehler? --Adelfrank 22:21, 29. Nov. 2010 (CET)Beantworten