Diskussion:Urkundenbeweis

Letzter Kommentar: vor 15 Jahren von Forevermore in Abschnitt Lemma

Lemma

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Müsste das Lemma nicht Urkundenbeweis heißen? --Forevermore 13:41, 18. Apr. 2009 (CEST)Beantworten

Ja, in § 595 Abs. 3 ZPO sieht das auch die ZPO so, obwohl sie an anderer Stelle auch zu solchen sprachlichen Schönheiten wie Urkundsperson fähig ist (§ 415 Abs. 1). Überhaupt scheint manchmal auch heute noch ein Bestreben zu bestehen, die Juristensprache von der Sprache normaler Menschen etwas abzusondern. So liest man ab und zu auch so Absonderlichkeiten wie "Klagsbegründung" oder "Klagsantrag" in Schriftsätzen. --wau > 01:08, 20. Apr. 2009 (CEST)Beantworten
Ich verschiebs mal. --Forevermore 19:03, 22. Apr. 2009 (CEST)Beantworten