Diskussion:Unveräußerliches Gut
Letzter Kommentar: vor 14 Jahren von 80.133.189.175 in Abschnitt körperliche Unversehrtheit
Lemmabedeutung in Österreich und Deutschland Bearbeiten
Kann es sein, dass das nur Österreich betrifft? --103II 10:17, 18. Jul. 2007 (CEST)
- Nein, von Kommilitonen und fertig studieren Juristen aus Deutschland weiß ich, daß es das unveräußerliche Gut zumindest dort auch gibt. Eine Gesetzesquelle kann man dafür schwer angeben, weil es nur von der Rechtsprechung entwickelt wurde und interpretativ unter die Unmöglichkeit der Erfüllung gefasst wird (wenn ich mich recht erinnere). So ist bspw. ein Vertrag über die Übertragung der Vaterschaft von vornherein unerfüllbar und daher nie existent geworden.
- Aber vielleicht kann ja ein deutscher Jurist aus dem Portal Recht hier auskunft geben? Insbesondere wären natürlich Gerichtsentscheide interessant, die hierüber etwas enthalten. Hat jemand zugriff auf Juris? --Chris Carter (bla|+/-) 12:16, 18. Jul. 2007 (CEST)
Diskussion im Portal:Recht Bearbeiten
Bitte Portal Diskussion:Recht/Archiv_2008-I#Unveräußerliches Gut beachten.--Berlin-Jurist 19:51, 17. Feb. 2008 (CET)
körperliche Unversehrtheit Bearbeiten
Wie vertraegt sich dieTatsache, dass die körperliche Unversehrtheit ein unveräußerliches Gut ist, mit meinem Recht, mit einem Arzt per Vertrag ueber eine Behandlung die Verletzung meiner körperlichen Unversehrtheit wirksam zu vereinbaren ? -- Juergen 80.133.189.175 13:53, 31. Jan. 2010 (CET)