Diskussion:Unmittelbare Bindungswirkung

Letzter Kommentar: vor 13 Jahren von Jewgenia in Abschnitt Oma-Tauglichkeit

Oma-Tauglichkeit

Bearbeiten

Eine Anregung zur Oma-Tauglichkeit:

Die unmittelbare Bindungswirkung bedeutet, dass die im Grundgesetz enthaltenen Grundrechte nicht lediglich so etwas wie eine Absichtserklärung oder ein anzustrebendes Staatsziel sind, sondern, dass sie unmittelbar gelten.

--Immofried 16:45, 14. Dez. 2010 (CET)Beantworten

Danke. Anregung modifiziert aufgegriffen und Oma-Vermerk gelöscht. --Jewgenia 20:03, 14. Dez. 2010 (CET)Beantworten