Diskussion:Unbedenklichkeitsbescheinigung (Studium)

Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von 91.39.85.153 in Abschnitt Rechtslage

Rechtslage

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Mit einem Hinweis auf die entsprechende Rechtslage wäre wahrscheinlich der Belegpflicht schon genüge getan. (nicht signierter Beitrag von 91.39.85.153 (Diskussion) 10:15, 4. Apr. 2017 (CEST))Beantworten