1501 Richter der Städte beim Schwäbischen Bund ?

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Rektorat von Johannes Kreuzlinger alias Crützlinger in Tübingen

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Zum angeblichen Geburtsjahr 1455 und zum unfreiwilligen Lehrstuhlwechsel von Tübingen nach Freiburg i.Br.

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Da sich Ulrich Krafft im Wintersemester 1475/76 gemeinsam mit dem jüngeren Bruder Hieronymus an der Universität Basel immatrikulieren ließ und Hieronymus bei Studienbeginn wohl das damals übliche Alter von 12-16 Jahren hatte, also um 1459/1463 geboren wurde, datiert die ältere Literatur Ulrichs Geburtsjahr auf 1455. Ulrich habe gewartet, bis er mit Hieronymus gemeinsam das Studium beginnen konnte. 1455 als Geburtsjahr Ulrichs dürfte jedoch zu früh angesetzt sein, denn ein Studienbeginn Ulrichs erst mit 20 Jahren entspräche nicht damaligen Gepflogenheiten. Vgl. hierzu Karl Konrad Finke, Die Tübinger Juristenfakultät 1377-1534, Tübingen 1972, S. 132 f. und Berndt Hamm, Ulrich Krafft (2020), S. 34 f. Zum nicht freiwilligen, zweifellos vom württembergischen Grafen Eberhard im Bart veranlassten Wechsel Kraffts von seinem Tübinger legistischen Lehrstuhl an die Universität Freiburg i.Br., mit deren Gründer Graf Eberhards Mutter verheiratet war, vgl. Karl Konrad Finke, Tübinger Professorenkatalog Bd. 1,2, Tübingen 2011, S. 180-181. Dass ein angesehener Tübinger Rechtsprofessor nach intensiven, sich über das Jahr 1491 hinziehenden Verhandlungen mit dem Senat der Freiburger Universität am 2. Januar 1492 immatrikuliert wurde, aber erst mehr als ein halbes Jahr später in das Freiburger Doktorenkollegium aufgenommen wurde, nachdem er am 9. August 1492 sein Doktordiplom aus Pavia vorgelegt hatte, ist ein ungewöhnlicher, noch kaum diskutierter Vorgang, der auf anfängliche Vorbehalte des Freiburger Senats gegenüber Krafft schließen lässt, auch wenn danach Krafft für das Sommersemester 1493 zum Rektor gewählt wurde. Als Hintergrund der bisher kaum beachteten Modalitäten des vom Landesherrn erzwungenen Wechsels Kraffts von Tübingen nach Freiburg ist die von Graf Eberhard 1490 in die Wege geleitete Abwerbung des bisher in leitenden Ämtern am Konstanzer Bischofssitz tätigen Doktors beider Rechte Martin Prenninger als neuer Ordinarius für Kirchenrecht in Tübingen seit Anfang 1492, mit ergänzendem geheimem Ratsgehalt. Dafür musste der bisherige Inhaber des Tübinger Lehrstuhls als Ordinarius für Kirchenrecht Hieronymus von Croaria, als Mitglied eines führenden Konstanzer Handelsgeschlechts auch gut vernetzt mit dem Konstanzer Bischofssitz, auf den von Krafft freigemachten gleichbesoldeten Tübinger Lehrstuhl eines Ordinarius im weltlichen Recht wechseln. Wenn bei Krafft ein gewisses Unbehagen in Freiburg blieb, erklärt sich damit auch sein baldiger Wechsel als Professor an seinen ersten Studienort Basel. (nicht signierter Beitrag von 2003:E7:EF18:B9A9:D41E:9EE2:9F14:8CAA (Diskussion) 16:55, 28. Mai 2021 (CEST))Beantworten