Diskussion:Trinkwassernotbrunnen

Letzter Kommentar: vor 14 Jahren von Jiver in Abschnitt Kat. Löschwasserversorgung

Kat. Löschwasserversorgung Bearbeiten

Von Löschwasserversorgung ist aber im Artikel kein Wort vorhanden. Bitte erklären. --217.228.90.138 19:29, 24. Dez. 2009 (CET)Beantworten

Gesetz über die Sicherstellung von Leistungen auf dem Gebiet der Wasserwirtschaft für Zwecke der Verteidigung
§ 1 Grundsatz
(1) Um zur Versorgung oder zum Schutz der Zivilbevölkerung und der Streitkräfte
1. die Deckung des lebensnotwendigen Bedarfs an Trinkwasser,
2. die Versorgung mit Betriebswasser im unentbehrlichen Umfang,
3. die Deckung des Bedarfs an Löschwasser, [...]
im Verteidigungsfall sicherstellen zu können, sind auf dem Gebiet der Wasserwirtschaft nach den Vorschriften dieses Gesetzes und nach den auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsvorschriften die für Zwecke der Verteidigung erforderlichen Maßnahmen zu treffen.

Das ist im Artikel nicht weiter erwähnt, aber das Wasser kann (und muss) auch für Löschzwecke benutzt werden. Jiver 23:19, 24. Dez. 2009 (CET)Beantworten