Möchte den Eintrag in den Basisdaten mit der Angabe zur Höhe in Frage stellen, bzw. anregen noch einmal eingehender zu beforschen. Da ich weiß, dass ein Katasteramtsmesspunkt in der Weinstr. (ist die oberste Straße der Wohnbebauung) 129 m ü.N.N. liegt und der Rhein in diesem Flussabschnitt etwa 70 m ü.N.N. liegt, kann die Angabe mit den 308 m ü.N.N. nicht so ganz richtig sein.
Ich habe mit Dr.Douw vor Ort gesprochen und er hat uns weitere Informationen zu dem Steinbruch mitgeteilt. Könnte interessant zum ergänzen sein. Zum gesamten Artikel geht es hier - Die Geschichte vom Steinbruch in Trechtimgshausen
Weitere Teile folgen und Videos (nicht signierter Beitrag von ChiaraForg (Diskussion | Beiträge) 01:17, 18. Nov. 2020 (CET))