Dieser Beitrag gehört gründlich überarbeitet. Hier sind einige fachliche Ungereimtheiten enthalten.--Bauer Karl 21:33, 20. Okt. 2009 (CEST)Beantworten

Wie an anderer Stelle schon gesagt, entweder überarbeitest Du selbst (was nicht Löschung meint), oder Du stellst hier die Mißstände detailierter dar.Oliver S.Y. 21:37, 20. Okt. 2009 (CEST)Beantworten

Z. B:: Mostinhaltsangabe fehlt (Zusammensetzung). Qualitätsangabe u.a.,

Alternativ werden statt Keltern auch Zentrifugen eingesetzt - es gibt keine Presszentrifugen (augs. im Haushalt, aber da wurde noch der Dampfentsafter fehlen).
Anrühren des Trebers mit Wasser und nochmaliges Pressen gewonnen werden können - Tresterweinerzeugung - d. ist längst verboten.
Hinweis zur Kellerwirtschaft fehlt

Die Weinbeeren werden zur so genannten Maische zerdrückt und einige Zeit ruhen gelassen. in der Fachsprachewerden die beeren gequetscht und nicht zerdrückt.

In Pressen, die als Keltern bezeichnet werden, wird die Maische zerdrückt ...

die Maische wird gepresst ..
Das Bild über die Trester ist hier deplatziert, es geht um den Most
Angabe zur Mostverarbeitung fehlen: zu Wein, Traubenmost (-saft), Traubenmischgetränk Traubendicksaft mit Hinweisen zur den Haupartikeln

Traubenmost darf nach EU-Verordnung maximal 1% Alkoholgehalt haben. Damit Traubenmost als Traubensaft gelten kann, muss er gegen weitere Vergärung haltbar gemacht werden.

siehe auch Vorkommen in Lebensmitteln und Getränken - d. gehört abgestimmt!

Das gehört zur Traubensafterzeugung.

Wird der Most nicht behandelt, fängt er durch den Einfluss der auf den Schalen natürlicherweise vorkommenden Hefen unter Luftabschluss relativ schnell an zu gären. Dabei wird die im Most enthaltene Glucose und Fructose der Beeren in Alkohol und Kohlensäure gespalten (Alkoholische Gärung). Solange sich der Most im Prozess der Gärung befindet, spricht man von Federweißer, Rotem Rauscher oder Rotem Sauser (rote Trauben), Suser, Neuem Wein (Pfalz), Neuem Süßen (Südbaden) oder Sturm (Österreich).

Der Gärprozess des Mostes dauert in warmen Gegenden zwischen drei und acht Tagen, in Deutschland meist zwischen acht und vierzehn Tagen. In sehr kalten Weinkellern dauert er vier bis sechs Wochen. Wenn sämtlicher enthaltener Zucker in Alkohol umgesetzt ist, ist der Most durchgegoren. Sobald sich die Hefe abgesetzt hat und die Flüssigkeit klar ist, spricht man von Wein.

Das gehört zur alkoholischen Gärung.

Traubenmost darf nach EU-Verordnung maximal 1% Alkoholgehalt haben.

Diese Angabe von 1 %vol ist hoch, in Österreich gelten 0,5 %vol (in den Nationalstaaten kann es natürlich niedriger sein). Bitte überprüfen. siehe auch Vorkommen in Lebensmitteln und Getränken - d. gehört abgestimmt! Bitte den Beitrag in dieser Richtung zu überarbeiten. --Bauer Karl 21:45, 20. Okt. 2009 (CEST)Beantworten

Zur Kelterung wird dieser meist mit dem Vorlauf verschnitten. Ich vermute dies geschieht nach der Kelterung zur Zubereitung eines geeigneten Ausgangsmostes zur Weinherstellung oder Traubensaftherstellung. --Diwas 22:51, 11. Sep. 2010 (CEST)Beantworten

Beitrag wurde neu erstellt Bearbeiten

Der Beitrag wurde grundlegend neu zusammengestellt. Leider ist die Versionsgeschichte sehr unübersichtlich. Irrtümlich habe ich immer d. Original, statt der erstellten Datei im meinem Unterverzeichnis bearbeitet. --Bauer Karl 19:20, 28. Sep. 2010 (CEST)Beantworten

Erlaubter alkoholgehalt in Traubensaft (Traubenmost) Bearbeiten

Die Diskussionen sind nun schon ein paar Jahre Alt (2009 - 2010). Ich kenne die Ausnahem dass Traubensaft bis zu 1.0 Vol.% Alkohol enthalten darf aus meiner Studienzeit nicht. Eine frei zugängliche Stelle aus dem Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt (CVUA) Stuttgard 2012 bescheinigt einen zulässigen Alkoholgehalt von 1%. https://www.analytik-news.de/Fachartikel/Volltext/cvuas8.pdf (Seite 4/5). (nicht signierter Beitrag von 194.37.60.35 (Diskussion) 14:04, 1. Mär. 2018 (CET))Beantworten