Künstlername oder "rechtliche" Namensänderung? Bearbeiten

"... geboren als ..." impliziert, dass er z.B. durch Heirat rechtswirksam seinen jetzigen Namen angenommen hat. Falls es sich jedoch um einen Künstlernamen handelt, sollte man das explizit aufschreiben. Gruß, --Forscher56 (Diskussion) 15:45, 15. Mär. 2015 (CET)Beantworten