Diskussion:Todeserklärung

Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von Svencb in Abschnitt Todeserklärung, Erlöschen des Lebens

meine güte, ein satz und der auch noch grammatikalisch falsch.... könnte sich bitte jemand diesem Artikel annehmen? (nicht signierter Beitrag von 80.136.132.30 (Diskussion) )

Meine Güte, ein Satz und der auch noch grammatikalisch falsch... Des Artikels sollte sich dennoch jemand annehmen. --91.56.114.174 12:29, 16. Feb. 2008 (CET)Beantworten

Was passiert, wenn ein für tot Erklärter plötzlich wieder auftaucht? Bearbeiten

siehe Überschrift (nicht signierter Beitrag von 80.141.178.83 (Diskussion) 6. Januar 2009, 19:24 Uhr)

Nachzulesen in §§30-33 VerschG http://www.gesetze-im-internet.de/verschg/index.html .--87.180.241.225 15:56, 26. Dez. 2009 (CET)Beantworten

Todeserklärung, Erlöschen des Lebens Bearbeiten

Hallo, in diesem Artikel habe ich den Eintritt des Todes nach dem Grundgesetz, der die Antwort auf die Frage: "wann wird der Mensch zum Tot erklärt?" liefert, erwartet. Bitte diesen Artikel dem Titel gerichteten Inhalt vergeben. Hier kleine Hilfestellung: "Der Mensch wird zum Tot erklärt mit dem Hirntod, das Bedeutet, wenn die Hirnströme nicht mehr messbar sind". Eine bloße Aussetzung des Atems oder Herzstillstand begründen keinen Tod. Eine kleine Bemerkung zur aktuellen Rechtsprechung: Verschollen bedeutet vermisst und nicht tot. Das Verschollenheitsgesetz (Juli, 1939, Reichsordnung) passt nicht mehr ins Moderne. (nicht signierter Beitrag von Shin-shen-zeng (Diskussion | Beiträge) 20:04, 18. Okt. 2021‎)

Hilft Dir evtl. der Artikel Tod#Gesetzliche_Definition mehr? --Svencb (Diskussion) 21:33, 21. Okt. 2021 (CEST)Beantworten