Diskussion:Tingsrätt

Letzter Kommentar: vor 15 Jahren von Hofres

Schwedische Bezeichnung, korrekt. Auch wenn Finnland zweisprachig ist, kann man das Lemma wunderbar unter Käräjäoikeus anlegen und Tingsrätt im Artikel nennen. Dies und die unterschiedlichen Bezeichnungen in Norwegen und Dänemark machen imho eine BKL und ein Klammerlemma hinfällig. Gruß, Hofres 19:55, 22. Apr. 2009 (CEST)Beantworten

Wurde das nicht schon einmal ausdiskutiert bei Högsta domstolen? - Wer in einer Enzykl. nachschlägt, vertut sich vielleicht mit der Schreibweise. Deshalb auch Hinweis für Tingrett mindestens erforderlich irgendwo IMHO. --Pelagus 20:06, 22. Apr. 2009 (CEST)Beantworten
Wo wurde das diskutiert? Kann mich da nicht dran erinnern. Die Schreibweisen (sv-no) unterscheiden sich ja doch ziemlich. Und da dieses hier auch unter der finnischen Bezeichnung angelegt werden wird (wie auch högsta domstolen) muss man es sich nicht unnötig schwer machen imho. Tingrett kann man ja, wenn, in der Vorlage:Dieser Artikel nennen. Hofres 20:11, 22. Apr. 2009 (CEST)Beantworten
Ich habe das dumpfe Gefühl, das mal irgendwo diskutiert zu haben. Ein Argument war damals: Fehlverlinkungen möglich, wenn der schwedische Artikel ohne Klammer. Ein Freund von Klammer-Lemma bin ich aber auch nicht. Wir wollen schöner Lemma! - Wenn es Dir wichtig ist und die Gegenargumente nicht durchgreifen, dann fühl dich bitte frei, in beiden Fällen die BKSeite abzuschaffen mit entsprechendem BK-Hinweis vorneweg. Gruß --Pelagus 17:15, 23. Apr. 2009 (CEST)Beantworten
Ich kann keine Diskussion finden, auch nicht im Archiv des Portals. Da das Argument aus den oben genannten Punkten ins Leere geht, werde das mal umsetzen. Gruß, Hofres 20:47, 23. Apr. 2009 (CEST)Beantworten