Diskussion:Tierhalterhaftung

Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von Itu in Abschnitt Zirkus

Luxustiere Bearbeiten

Wo bitte findet sich im § 833 BGB ein Verweis auf Luxustiere? Ich kann da nichts aktuelles finden! (nicht signierter Beitrag von 79.200.188.203 (Diskussion) 08:55, 5. Apr. 2013 (CEST))Beantworten

Stimmt, ich finde auch nichts. (nicht signierter Beitrag von 84.174.137.52 (Diskussion) 19:17, 13. Apr. 2013 (CEST))Beantworten

Was versteht ihr denn unter "Luxustieren" / was erwartet ihr von diesem Begriff? Ist halt juristisch der Gegensatz zum "Nutztier"... (Satz 1 abgegrenzt von Satz 2 des § 833 BGB) --132.180.216.158 23:01, 8. Jul. 2013 (CEST)Beantworten

Zirkus Bearbeiten

Zirkustiere wären ein Feld wo man sicher einiges Ausführen könnte. Aktuelles Beispiel und offenbar nur die Spitze eines Eisbergs. Interessant wäre auch ob im Zirkusbereich Haftpflichtversicherungen üblich sind bzw. ob solche Versicherungen routinemässig angeboten werden. --  itu (Disk) 17:20, 3. Jul. 2015 (CEST)Beantworten