Diskussion:Tierhalterhaftpflichtversicherung

Letzter Kommentar: vor 5 Monaten von 2001:9E8:A512:CC00:849:92:5779:8DD in Abschnitt Schutz für den Tierhalter?

Überarbeiten Bearbeiten

1. Zu viele kommerzielle links. 2. Sprachliche Schwächen. 3. Als Referenzen kommen nur links auf die entsprechenden Gesetze in Betracht, nicht auf Zeitungsmeldungen und kommerzielle Anbieter. Este (Diskussion) 17:48, 9. Apr. 2013 (CEST)Beantworten

Zu 1 und 3 dann kannst in Wikipedia bitte jeden 2 Artikel zu machen. Solange die Inhalte einen Mehrwert bieten und die Seiten ordentlich sind und kein Spam, ist es egal ob eine Seite kommerziell ist oder nicht.--Kaffeeschwarz 11:14, 12. Apr. 2013 (CEST)Beantworten

Beleg Bearbeiten

Guten Tag,

das Problem ist das der Text von der Quelle selbst ist. Es kann sein, dass sie kommerziell ist, aber die Informationen sind sehr wichtig und müssen daher im Text verankert sein (nicht signierter Beitrag von 85.178.2.85 (Diskussion) 07:11, 14. Mai 2014 (CEST))Beantworten

Ich habe den Beleg entfernt weil er nicht den Richtlinien entspricht. Bitte nicht wieder einstellen. Ein passender Beleg (z.B. offizielle Info des Landes) ist natürlich gerne willkommen. --Doc ζ 09:49, 14. Mai 2014 (CEST)Beantworten

Ich kann es nicht nachvollziehen, dass der Verweis als ungültig erachtet wird. Derartige Quellen sind in nahezu jedem Artikel zu finden. Wenn immer nur auf offizielle Gesetzestexte verwiesen wird, dann ist von Vielfalt bei Wiki nichts mehr zu spüren. Das schadet der freien Presse ebenso wie der freien Enzyklopädie.

Zudem besagt der dritte Grundsatz folgendes:

"Die Pflicht, Informationen zu belegen, liegt bei dem, der sie im Artikel haben möchte, nicht bei dem, der sie in Frage stellt. In strittigen Fällen können unbelegte Inhalte von jedem Bearbeiter unter Hinweis auf diese Belegpflicht entfernt werden." (nicht signierter Beitrag von 84.190.24.56 (Diskussion) 10:49, 19. Mai 2014 (CEST))Beantworten

Bitte lies doch einmal WP:Q durch. Es geht nicht um eine Vielfalt von Belegen, sondern darum reputable Quellen einzufügen. In dem Fall ist es übrigens eindeutig: Die Quelle ist das jeweilige Landesgesetz. Ein Blog in dem irgendwer über irgendetwas einen Beitrag schreibt, ist nicht geeignet. Nur weil es in irgendeinem anderem Artikel irgendwo auch unpassende Belege gibt, macht Deine Quelle nicht besser. --Doc ζ 11:18, 19. Mai 2014 (CEST)Beantworten

Der Begriff "reputable Quellen" lässt immer auch sehr viel Interpretationsspielraum zu. Ich sehe hier auch so viele Verweise, die zu "BILD" führen. Das wäre in meinen Augen auch nicht zitierfähig. Ich verstehe schon, dass Quellen immer auch zu bekannten Seiten gehen sollte. Auf die Dauer sehe ich in dieser Vorgehensweise aber auch eine gewisse Vorhersehbarkeit der Verweise. Gut recherchierte Artikel von kleineren Blogs oder Artikeln haben somit kaum eine Chance auf Nennung. Und das auch, wenn sich der Textabschnitt auf diese Seite bezieht. Ansonsten schließe ich mich an, dass auf Qualität geachtet werden muss. Aber wo liegt da die Grenze? (nicht signierter Beitrag von 84.190.24.56 (Diskussion) 18:31, 19. Mai 2014 (CEST))Beantworten

Ich führe hier keine Grundsatzdiskussion über Bild & Co. Und nein, eine Quelle muss nicht bekannt sein, sondern zuverlässig - gut recherchierte Meldungen haben deswegen auch eine Chance.
Für mich ist die Diskussion an dieser Stelle beendet. Bitte füge die Verweis nicht mehr ein. --Doc ζ 20:33, 19. Mai 2014 (CEST)Beantworten

Schutz für den Tierhalter? Bearbeiten

Der Artikel behauptet: Die Tierhalterhaftpflichtversicherung schützt den Tierhalter im Rahmen der vereinbarten Deckungssummen vor Schadensersatzansprüchen Dritter gegen ihn

Das ist nicht richtig. Bei einer Haftpflichtversicherung, die nicht Pflicht ist, kann der Geschädigte auch den Tierhalter auf Entschädigung verklagen. Falls der Geschädigte siegt, muss der Tierhalter den Geschädigten bezahlen. Der Tierhalter als VN kann sich dann das Geld von der Versicherung holen. Nur bei einer Pflicht-Haftplichtversicherung kann der Tierhalter als VN den Geschädigten an die Versicherung weiterreichen (Direktanspruch).

Versicherungsvertragsgesetz §115 --2001:9E8:A512:CC00:849:92:5779:8DD 23:36, 11. Nov. 2023 (CET)Beantworten