Diskussion:Thomas Wenner

Letzter Kommentar: vor 14 Jahren von Gonzo.Lubitsch in Abschnitt NPD-Demonstrationen

NPD-Demonstrationen

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Die Darstellung, dass Wenner mehrere NPD-Demonstrationen untersagt habe, kann so nicht stimmen. Das Demonstrationsrecht ist in Deutschland immer noch im Grundgesetz verankert. Es kann sich also nur um Auflagen (z.B. bzgl. Ort (nicht vor der Synagoge) oder Zeit (nur wenn es hell ist) gehandelt haben.

Die Grünen warfen Wenner im Gegenteil sogar vor, Neonazi-Aufmärsche zur schützen; siehe http://www.taz.de/1/politik/deutschland/artikel/1/npd-sucht-anschluss-im-revier/

Beide Standpunkte sind sicher (halbwahre) Extrempunkte. Es beschleicht sich aber ein ungutes Gefühl, wenn sich in Wikipedia ausgerechnet nur auf eine NPD-Quelle verlassen wird. (nicht signierter Beitrag von 212.65.1.102 (Diskussion) 08:23, 29. Jul 2010 (CEST))

Polizeipräsidium Bochum verbietet angemeldete NPD-Versammlung. Pressemitteilung der Polizei Bochum, 8. Juni 2006. Eins von vielen Beispielen, auch die NPD-Demos gegen den Neubau der Synagoge hat WEnner 2x verboten ([1]) --Gonzo.Lubitsch 09:59, 29. Jul. 2010 (CEST)Beantworten