Diskussion:Teningen

Letzter Kommentar: vor 14 Jahren von 217.233.97.125 in Abschnitt Ortsteile / Ortschaft

Ortsteile / Ortschaft Bearbeiten

Im Artikel wird von 4 Ortsteilen gesprochen, einmal auch vom Kernort Teningen und den 3 Ortsteilen Nimburg, Heimbach und Köndringen. Auch Landeck wird einmal als Ortsteil angesprochen, während Bottingen eine Ortschaft sein soll.

Was gilt nun? Tatsache ist, daß nur Heimbach eine verfaßte Ortschaft ist, also einen Ortschaftsrat und einen Ortsrumsteher hat. Alle andern sind .... einfach Ortsteile ?? oder was? Vielleicht weiß da jemand Näheres und kann das im Artikel geraderücken.-- 217.233.97.125 17:31, 19. Apr. 2010 (CEST)Beantworten

Die Verwirrung kann ich verstehen. Es bieten sich folgende Begriffe an: Ortschaft, Ortsteil, Teilort, Ort, Dorf, Ansiedlung/Siedlung. Ortschaft ist eigentlich ein allgemeiner Begriff für eine größere Gruppe von (Wohn-)Häusern. Allerdings gibt es auch den verwaltungsrechtlichen Begriff der Ortschaft, der mit gewissen Strukturen und Rechten verbunden ist (z.B. Ortschaftsrat usw.) Ortsteil in Anlehnung an Stadtteil ist meist ein verwaltungstechnischer Begriff, mit dem eine Gemeinde, häufig auch zu statistischen Zwecken, in kleinere Einheiten eingeteilt wird. So auch auf der Teninger Website unter "Teningen und Ortsteile: Zahlenspiegel". Oft sind dies dann eingemeindete, ehemals selbständige Gemeinden, die nun aber keine Ortschaftsverfassung haben. Teilort kann auch allgemein gesehen werden, aber wiederum auch verwaltungsrechtlich, was sich etwa im Begriff "unechte Teilortswahl" ausdrückt. Ort und Ansiedlung/Siedlung sind ganz neutral, wobei Siedlung oft eine Anmutung von pionierartiger Neugründung hat.
Das auf Teningen runtergehummelt: Die Gemeinde bezeichnet als Ortsteile die vier ursprünglichen Gemeinden, die bei der Eingemeindung in den 1970er Jahren zusammengefügt wurden: Der Kernort Teningen und die vor der Eingemeindung selbständigen Orte Heimbach, Köndringen und Nimburg, wobei Heimbach als einziger Ort eine Ortschaftsverfassung mit Ortschaftsrat usw. hat – warum, konnte ich bisher nicht herausfinden. Landeck und Bottingen würde ich gerne als Ortschaften bezeichnet behalten, sehe aber die Schwierigkeit der Verwechslung mit verfasster Ortschaft im Sinne des Verwaltungsrechts. Ich belas es daher bei "Orte" – Dörfer sind es vielleicht nicht, da ein Dorf, um vom Weiler unterschieden zu sein schon eine bestimmte Größe haben muss. Diese beiden Orte waren schon vor der Eingemeindung nach Teningen keine selbständigen Orte mehr, sondern gehörten zu Köndringen bzw. Nimburg. Alles klar? Uff!-- Chleo 23:13, 19. Apr. 2010 (CEST)Beantworten
Zur Frage, warum nur Heimbach eine Ortschaftsverfassung hat, kann man folgende Antwort geben, obwohl das letztlich kaum mehr zu klären ist. Die Siedlungen von Köndringen und Teningen sind zusammengewachsen, Kö brauchte deshalb (obwohl oder weil mit erheblichem Ortsstolz versehen) keine eigene "Ortschaft" zu sein. Nimburg hatte damals einen Bürgermeister (H. Jäger), dem in den Eingliederungsverträgen der Posten des Beigeordneten zugestanden worden ist (später wurde er zum BM von ganz Teningen gewählt). Da brauchte es in Nimburg nicht noch einen Ortsvorsteher, die haben ja mit ihm weiter einen gehabt. Heimbach spielte insofern eine Sonderrolle, daß es vom Kernort Teningen relativ weit weg liegt und (heute hat das diese Bedeutung vielleicht nicht mehr) als einziger Ortsteil vorderösterreichsich-stockkatholisch mit eigenem Ortsbaron war. Die anderen sind ursprünglich badisch-evangelisch.--217.233.97.125 08:57, 20. Apr. 2010 (CEST)Beantworten