Diskussion:Telearzt

Letzter Kommentar: vor 15 Jahren von Putput

Datenschutz Abschnitt Datenschutz entfernt. Die ärztliche Schweigepflicht gilt in Deutschland unabhängig von den verwendeten Kommunikationsmedien. Das ist zu trivial, als dass es hier als eigener Abschnitt erwähnt werden muss.

Die spannende Frage ist aber, wie der Arzt den Datenschutz und die Schweigepflicht gewährleisten kann, wenn er über technische Kommunikationsdienste mit dem Patienten Kontakt aufnimmt. --Putput 17:04, 15. Jan. 2009 (CET)Beantworten