Diskussion:Talāq
Verstoßung im Islam
Bearbeiten<injoke>
Tach auch, Ihr Hasen: nie war der Hinweis zu Rechtsthemen so wertvolllos wie heutehier.</injoke>
--tickle me 16:54, 19. Okt 2005 (CEST)
“Erziehungsmaßnahme“?
BearbeitenHallo,
im Artikel heißt es: “Die widerrufliche Verstoßung ist deshalb als Drohung oder Erziehungsmaßnahme zu verstehen“.
Wie bitte - Drohung oder “Erziehungsmaßnahme“?
Seit wann “erzieht“ ein Mann seine Ehefrau?
Darf die Ehefrau auch ihren Mann “erziehen“?
Mit freundlichen Grüßen
Römisches Recht
BearbeitenWann gab es denn im römischen Recht das Institut der 'Verstoßung'? Soweit mir bekannt ist, konnten beide Seiten jederzeit die Ehe auflösen: "Ungeachtet des Lebenszeitprinzips gehörte bis zum Ende der Klassik die freie Ehescheidung zum hergebrachten, dem römischen Individualismus entsprechenden Gedankenhut (...)" (aus: Saar, Stefan: "Ehe, Scheidung, Wiederheirat - zur Geschichte des Ehe- und des Ehescheidungsrechts im Frühmittelalter (6.-10. Jahrhundert)" S. 10 mit - weitergehenden Verweisen)