Diskussion:Tätige Reue

Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von TranslationTalent in Abschnitt verstehe ich nicht:

Reue vs. tätige Reue Bearbeiten

Wann bereut man etwas und v.a. wann tut man das "tätig"? Eine Begriffserklärung in der Hinsicht wäre wünschenswert. Da Jura nicht mein Fachbereich ist kann ich diese Frage nur in den Raum stellen.

Tätige Reue ist einfach der Fachbegriff. Das "tätig" soll lediglich darauf hinweisen, dass sich die Reue auf eine konkrete Tat beziehen muss. Ein allgemeines Reuegefühl ist also nicht gemeint. TranslationTalent (Diskussion) 00:04, 30. Jan. 2021 (CET)Beantworten

Oder genauer: Tätige Reue ist Reue, die sich in konkretem Handeln des Täters äußert. Bereut ein Täter, tut aber nichts, dann ist es keine tätige Reue. TranslationTalent (Diskussion) 23:56, 5. Feb. 2021 (CET)Beantworten

Quelle: DDR-Justiz Bearbeiten

Gegossen ist der Begriff in zum Beispiel § 189 StGB DDR: Nicht bestraft wird der Brandstifter, der den gelegten Brand aus Reue selber wieder löscht. Analog wurde so was als Strafmilderung in politischen Prozessen angewandt. Freya Klier z.B. wurde der größte Teil ihrer Haftstrafe unter dem Vorwurf der Republikflucht wegen "tätiger Reue" erlassen. Sie drehte dann anschließend, nach ihrer Haft, einen Film mit der Stasi (Das unsichtbare Visier). (nicht signierter Beitrag von 80.187.103.24 (Diskussion) 14:30, 30. Dez. 2010 (CET)) Beantworten

verstehe ich nicht: Bearbeiten

Versucht der Täter den Erfolg abzuwenden, - den Erfolg der tätigen Reue? Bitte erklären oder korregieren. (nicht signierter Beitrag von 93.200.5.144 (Diskussion) 00:07, 9. Jun. 2015 (CEST))Beantworten

Den Taterfolg, d. h. den Effekt der Tat. TranslationTalent (Diskussion) 23:58, 5. Feb. 2021 (CET)Beantworten