Diskussion:Systemtheorie des Rechts

Systemtheorie leugnet historische Entwicklung des Rechts (nicht)

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Ich halte den Satz "Die Systemtheorie leugne sowohl die historische Entwicklung des Rechts als auch seine Bezüge zum überpositiven Naturrecht, etwa in der Präambel des Grundgesetzes oder der Radbruch’schen Formel." unter Kritik für falsch oder wenigstens stark vereinfachend.

Mindestens in Luhmanns "Das Recht der Gesellschaft" (RdG) gibt es sehr ausführliche Darstellungen der historischen Entwicklungen (Differenzierung, Evolution) des Rechts. Siehe insbesondere in Kaptiel 6, von S. 239-297 für eine ausführliche Darstellung der Evolution des Rechts.

Aber auch eine Leugnung der Bezüge zum "überpositiven Naturrecht" sehe ich nicht. Vielleicht kann man an den entsprechenden Stellen von Kritik sprechen, zum Beispiel wenn in RdG (S. 471) steht, dass der Naturrechtsbezug der amerikanischen Verfassung als gegeben unterstellt wird. Es wird hier beobachtet, dass so beobachtet wird und diese Beobachtungsweise wird kritisiert, aber geleugnet wird nichts.

Vielleicht kann man schreiben, dass Luhmann oder die Systemtheorie Bezüge auf überpositives Naturrecht kritisiert und die Verfassung "nur" als positives Gesetz sehen, auf das sich das positive Recht bezieht – aber ich kenne diese Kritik nicht und kenne mich nicht mit Verfassungsrecht aus...

--OelinsFeuer (Diskussion) 18:09, 17. Mai 2024 (CEST)Beantworten