Diskussion:Suspendierung der EU-Mitgliedschaft

Letzter Kommentar: vor 5 Jahren von 185.17.205.171 in Abschnitt Lemma irreführend - keine "Suspendierung der Mitgliedschaft"!

Alte Rechtslage Bearbeiten

Der Artikel befindet sich noch auf dem Stand der alten Rechtslage. Auch wenn an dem Verfahren selbst durch den Vertrag von Lissabon nix grundlegendes geändert wurde, enthält der Lemma-Text Fehler. So stehen die Grundsätze der Union, auf die sich das Verfahren nach Artikel 7 EUV bezieht, nicht mehr im Artikel 6, sondern mittlerweile im Artikel 2.-Rossi (nicht signierter Beitrag von 134.109.108.36 (Diskussion) 09:27, 14. Okt. 2010 (CEST)) Beantworten

Danke für den Hinweis, ich habe vorsorglich mal den "Lissabon-Baustein" eingefügt. Du kannst das aber im Artikel auch ganz einfach selbst ändern. Sei mutig...--El Duende 10:44, 14. Okt. 2010 (CEST)Beantworten
Habs mal korrigiert; der wirkliche Fehler war von Anfang an, dass Artikel 7 auf die Grundwerte, nicht auf die Grundrechte verweist - unabhängig von der Version des Vertrags. --Taste1at 19:35, 14. Okt. 2010 (CEST)Beantworten

Feststellung der Verletzung - Wie bitte?! Bearbeiten

»Die Feststellung obliegt in diesem Fall dem Europäischen Rat, der hierbei einstimmig zu beschließen hat.«

Das kanns doch nicht sein, oder? - Darf dabei der Regierungschef des betroffenen Staats tatsächlich mitstimmen?

Egal wie die korrekte Antwort lautet wäre hier in jedem Fall eine klarere bzw. präzisere Formulierung dringend angebracht! -- 178.113.211.187 14:51, 17. Aug. 2011 (CEST)Beantworten

Liebe IP, dazu siehe Artikel 352 Absatz 1 Satz 1 AEUV: Einstimmig heißt einstimmig ohne das Mitglied des betroffenen Mitgliedsstaates.H.W.--95.91.237.122 19:03, 20. Dez. 2017 (CET)Beantworten

Lemma irreführend - keine "Suspendierung der Mitgliedschaft"! Bearbeiten

Das Lemma ist schwer irreführend - es geht nicht um eine "Suspendierung der EU-Mitgliedschaft", sondern um eine Verhängung von Sanktionen (einschließlich der Suspendierung des Stimmrechtes des betroffenen Mitgliedsstaates) aus Gründen der Verletzung der EU-Grundwerte. Ich würde eine Änderung in "EU-Sanktionen gegen Mitgliedsstaaten", "Grundwerteverfahren" (EU-Vertrag)" oder "Artikel-7-Verfahren (EU-Vertrag)" vorschlagen. Sziklai 12:03, 4. Jan. 2012 (CET)Beantworten

Sehe ich auch so. "Suspendierung der EU-Mitgliedschaft" ist bestenfalls eine umgangssprachliche Bezeichnung, die rechtlich aber irreführend ist. "Sanktionen" trifft es allerdings auch nicht so ganz, da es sich nur zum Teil um ein Druckmittel gegen die betreffende Regierung handelt (das ist die übliche Konnotation bei "Sanktionen"), zum Teil aber auch um einen Selbstschutzmechanismus der EU (um z.B. zu verhindern, dass nicht demokratisch legitimierte Regierungen die EU-Gesetzgebung beeinflussen). "Grundwerteverfahren" fände ich selbst eigentlich einen schönen Begriff, er scheint mir aber nicht allzu gebräuchlich zu sein. Meine Präferenz ginge deshalb zu "Artikel-7-Verfahren (EU-Vertrag)". Das hört sich zwar furchtbar technisch an, dürfte aber unter Fachleuten der gebräuchlichste Ausdruck sein.--El Duende (Diskussion) 15:45, 24. Jul. 2017 (CEST)Beantworten
In der englischen Wikipedia ist die Thematik übrigens im Artikel Article 7 of the Treaty on European Union enthalten. -- 185.17.205.171 03:28, 16. Sep. 2018 (CEST)Beantworten