Diskussion:Strompreisbremse
Überschriften
BearbeitenHallo Alex42, die von dir bevorzugten Überschriften verursachen einen Fehler im Inhaltsverzeichnis ("Deutschland Deutschland" etc). Bitte behebe diesen Fehler oder revertiere zum Standardformat. Vielen Dank und liebe Grüße,--Vergänglichkeit (Diskussion) 05:59, 19. Dez. 2022 (CET)
Nicht bedacht
BearbeitenWas die Politik nicht bedacht hat ist, dass die Energiegesellschaften nun trotz stark fallender Strompreise an der Börse die Strompreise für die Kunden erhöhen und erhöhen. Klar, den Kunden stört es nicht, er hat ja einen Deckel. Aber der Staat (naja, letztendlich auch wieder der Kunde) wird hier ausgenommen. So gibt es Stromanbieter wie Fuxx und Immergrün, die verlangen über 1 Euro pro kWh, zahlen aber eine dicke Neukundenprämie von mehreren hundert Euro, sodass der Kunde angelockt wird, der Staat darf die Differenz von über 60ct pro kWh zahlen. Unglaublich, diese nicht zu Ende gedachten Staatsbremsen. --79.116.90.252 19:46, 26. Dez. 2022 (CET)
- Das kann ich nicht nachvollziehen. Nach § 12(1) sind Neukundenprämien u.ä. auf 50 Euro begrenzt. Die aktuellen Preise der genannten Stromanbieter liegen sogar unter 40ct pro kWh. --31.17.253.128 12:58, 28. Jan. 2023 (CET)
Zumindest für private Wohnungseigentümer erhöhen die Stadtwerke in Deutschland seit rund anderthalb Jahren und auch ständig weiterhin laufend die Strom- & Gaspreise. In Düsseldorf zahlt man nun ungefähr doppelt so viel wie im Dezember 2021, und es wurden gerade wieder die Preise und die Kontolastschrifteneinzüge wieder erhöht. Die Stadtwerke halten sich anscheinend entweder nicht an die Strompreisbremse, oder ist die Strompreisbremse vielleicht nicht bindend? Muß jeder Verbraucher die Einhaltung der Strompreisbremse mit irgendwelchen Formularen persönlich beantragen? Muß man als privater Verbraucher die Strompreisbremse gerichtlich gegenüber den Stadtwerken geltend machen? Die meisten Rechtsanwälte wissen es selbst nicht, und wollen die Stadtwerke nicht verklagen, da die Sachverhalte und die Regelungen kompliziert sind, und die gesetzlichen Rechtsanwalts-Gebühren für sowas eher nicht wirtschaftlich sind. Was soll man machen, die Lastschrifteinzugsermächtigung wiederrufen? Wenn man damit droht, droren die einem den Strom abzudrehen und den Zähler auszubauen. Wie sollen die Bürger sich verhalten, wenn die Energieversorger aus der Strompreisbremse keine Konsequenzen ziehen? Zur Konkurrenz wechseln bringt leider nichts, denn die machen es nämlich gebauso. Die vermeintlichen "Konkurrenten" scheinen faktisch eine Art Monopl bzw. eine Art Kartell zu bilden (aber wenn man das sagt wird man als "Verschwörungstheoretiker" tituliert). Hat irgendjemand Ahnung was man da machen kann? --2003:E7:7F17:F801:18B8:6D28:522C:1ADE 15:00, 2. Mai 2023 (CEST)
Sonderregelung Heizstrom Niedertarif (NT)
Bearbeitenhttps://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/Energie/EnergiepreiseSpezial/start.html
Absatz: Was gilt, wenn ich einen zeitvariablen Stromtarif vereinbart habe (bspw. bei HT/NT-Messung)? Welche Sonderregelung gilt für Heizstrom?
80% des Verbrauchs im Niedertarif sind auf 28ct/kWh gedeckelt, ab dem 1. August 2023, bei getrennter NT- und HT-Messung.