Diskussion:Strafvollzugsrecht (Deutschland)

Die Verrechtlichung der Gefängnisse und damit auch des Strafvollzuges ist eine relativ neue Erscheinung. Lange Zeit waren Gefangene praktisch rechtlos gestellt. Im Common Law wurde dies schmucklos damit begründet, daß Gefangene "slaves of the state" (Sklaven des Staates) seien. In Deutschland wurde die gleiche Situation mit der Doktrin vom "besonderen Gewaltverhältnis" begründet. Diese besagte, daß nur reguläre Staatsbürger Rechte gegenüber dem Staat beanspruchen können (allgemeines Gewaltverhältnis), nicht aber Personen, die sich gewissermaßen im Inneren des Staates befinden (Beamte, Soldaten, Gefangene etc.). Diese Doktrin war offensichlich nicht mit dem Grundgesetz (1949) vereinbar. Dennoch dauerte es noch fast zwanzig Jahre, bis der Getzgeber, unter dem Druck einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG 33,1), tätig wurde und das Strafvollzugsgesetz verabschiedete.

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