Kritik Bearbeiten

Der Artikel gefällt mir nicht, er enthält zu viele Fehler.

1) Jedoch ist in allen Schulgesetzen in Deutschland diese Ordnungsmaßnahme nach §61 (in Hessen §82) verboten. Tatsächlich findet man in den Schulgesetzen nichts dazu, schon gar nicht im genannten §61. Vielmehr sagt das Schulgesetzt was man darf und nicht was man nicht darf.

2) Der Weblink "http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulrecht/FAQ/FAQ_Unterricht/Massnahmen/Strafarbeiten.html" hat gar nicht direkt etwas mit Strafarbeiten zu tun, sondern eigentlich mit Nachsitzen.

3) Strafarbeit ist hier ein Begriff der auf das wiederholte Schreiben eines Satzes angewendet wird. In der Form nicht zulässig, da herabwürdigend. Eine schriftliche Ausarbeitung über die zugrundeliegende Verfehlung ist aber zulässig, wird das jetzt nicht mehr "Strafarbeit" genannt? Nennt man das jetzt "Zusatzaufgabe"? Geht es in dem Artikel nur um den Begriff? --Nutzer142 20:37, 14. Okt. 2009 (CEST)

Jede Strafe ist herabwürdigend, sonst wär's sie keine. Es ist der Sinn und Zweck - nicht des Strafvollzugs, wenn wir das mal auf die "große" Strafe übertragen, wohl aber - des Strafens an sich, den Missetäter in seiner Ehre anzugreifen ("soziales Unwerturteil" nennt der Jurist das).--2001:A61:21A9:8A01:FDC3:D766:317D:1F64 14:00, 16. Jul. 2015 (CEST)Beantworten


schließe mich der meinung oben an. der artikel ist nahezu unbrauchbar:

  • - auf welche gesetze beziehen sich die paragraphen? fehlt...
  • - das SchG ist z.b. ländersache, somit müßte der artikel für jedes bundesland ausgearbeitet werden
  • - für BW ist der artikel falsch: hier wird unterschieden zw. päd. maßnahmen (obliegen der freiheit des lehrers, greifen wenig in die pers.rechte ein. somit sind alle möglichen maßnahmen ERSTMAL erlaubt) und erziehungs- und ordnungsmaßnahmen (genau geregelt).
  • - schlechte links...

vorschlag: neuschreiben für jedes bundesland, eindeutig den bezug zur schule herstellen. gesetze, vorschriften etc. zitieren. HZ (nicht signierter Beitrag von 78.42.32.111 (Diskussion) 19:50, 3. Sep. 2010 (CEST)) Artikel total falsch - die zitierten Gesetze existieren nicht - löschen, bevor jemand mit seinem "Wiki-Wissen" zum Direx zieht (nicht signierter Beitrag von 87.168.44.197 (Diskussion) 20:41, 12. Sep. 2010 (CEST)) Beantworten

Sollte sich jemand ans Werk machen, wäre eine Trennung von deskriptiver Beschreibung des Begriffes, Beispielen aus Vergangenheit und Gegenwart und der Kritik an solchen Verfahren an sich zwingend! Die bisherigen Autoren vermitteln den Eindruck, hier unterschwellig eine Lanze für "Kuschelpädagogik" brechen zu wollen, bei der "Frustration" der Kinder tunlichst vermieden werden muss.

Qualitätsbaustein Bearbeiten

Der Artikel war wegen den hier genannten Kritikpunkten bereits zur Löschung vorgeschlagen. Bei der Löschdiskussion war ich für behalten. Der Qualitätsbaustein ist allerdings nötig. Ich bitte deshalb darum, den Qualitätsbaustein wieder einzufügen und in Zukunft keine Bausteine ohne vorherige Diskussion auf der Diskussionsseite zu entfernen. -- Gebu 06:24, 25. Feb. 2011 (CET)Beantworten

Gaußsche Summenformel ist kein Beispiel für eine Strafarbeit Bearbeiten

Erstens ist die Geschichte lediglich anekdotisch und stammt aus dem Nachruf von Wolfgang Sartorius von Waltershausen. Zweitens wurde die Aufgabe allen Schülern der Klasse gestellt. Es handelt sich somit um keine Strafarbeit. Gauss war nur einfach schneller fertig, indem er geschickt Zahlenpaare bildete und anstelle vieler Additionen einmal eine Multiplikation ausführte. -- 2003:E5:1706:F692:C862:8B1C:3D23:101 14:21, 4. Jul. 2021 (CEST)Beantworten

Dann nehme ich diesen Abschnitt mal aus dem Artikel. --Hig (Diskussion) 15:15, 30. Nov. 2022 (CET)Beantworten