Diskussion:Steinriegel

Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von W-R-Hesse-Fotos in Abschnitt Schutz in Baden-Württemberg ?

Schutz in Baden-Württemberg ? Bearbeiten

Im Artikel steht: "Seit 1992 gelten die Steinriegel in Baden-Württemberg nach § 24 des Landesnaturschutzgesetzes als Naturdenkmale und Biotope und werden auf der Roten Liste der Biotoptypen geführt." § 24 des Landesnaturschutzgesetzes behandelt aber Genehmigungen siehe hier. --Milgesch (Diskussion) 11:11, 13. Apr. 2012 (CEST)Beantworten

Artikel ist korrigiert. --Milgesch (Diskussion) 11:22, 13. Apr. 2012 (CEST)Beantworten

Hallo, nach einer ergänzenden Einfügung in der Bildbeschreibung des ersten Fotos war mir dessen erneute Darstellung "misslungen"... Der Bildtext des zweiten Foto wurde von mir nicht geändert, trotzdem aber wird es nicht mehr dargestellt! Bitte um Ihre/Eure Unterstützung zur Wiederhestellung des Originalzustandes, jedoch mit von mir ergänzter Bildbschreibung zu Steinriegel.jpg, vielen Dank!! --W-R-Hesse-Fotos (Diskussion) 05:06, 25. Dez. 2020 (CET)Beantworten