Beginn von Zugfahrten in ESG und zulässige Geschwindigkeit in SR

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Im Abschnitt "Anwendungen", 2. Absatz, 1. Satz steht: "Der Beginn von Zugfahrten in [ESG] erfolgt in SR mit zulässigen 40 km/h." Dies und die nachfolgenden Erläuterungen verstehe ich nicht. Laut Liste der NV (Stand 27.1.2022) beträgt Staff responsible mode speed limit V_NVSTFF immer 20 km/h. Demnach wäre der ganze Absatz überflüssig -oder? (Die Ref 14 mit eventuell dort angegebenen weiteren Hinweisen konnte ich nicht verifizieren.) --Zechenhund (Diskussion) 20:56, 4. Apr. 2023 (CEST)Beantworten